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Mit dem Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung wollte der Bundestag der nervigen Belästigung einen Riegel vorschieben. Doch die Beschwerden über unerwünschte Anrufe nehmen nicht ab. Die Verbraucherzentrale startet am 1. März eine neue Aktion, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen.

Das Gesetz zum Schutz vor unlauterer Telefonwerbung reicht den Verbraucherzentralen nicht aus. Nun sollen die Betroffenen mithelfen.
Das Gesetz zum Schutz vor unlauterer Telefonwerbung reicht den Verbraucherzentralen nicht aus. Nun sollen die Betroffenen mithelfen.

Wenn das Telefon mehrmals am Tag klingelt und der Anrufer alles Mögliche verkaufen will, reagieren viele Verbraucher einfach nur genervt. Seit dem 4. August 2009 soll sie ein Gesetz vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. So sind Reklameanrufe nur dann zulässig, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Call-Centern, die mit unterdrückten Rufnummern arbeiten, drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

„Wir konnten jedoch beobachten, dass sich die Situation für die Verbraucher trotz Gesetz nicht verbessert hat“, sagt Carolin Uhrig, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW. Täglich gingen weiterhin zahlreiche Beschwerden ein, der Großteil stamme aus dem Bereich der Gewinnspielwerbung – mit untergeschobenen Verträgen und nicht legitimierten Kontoabbuchungen. Denn das aktuelle Gesetz sieht vor, dass Verbraucher nur die telefonisch abgeschlossenen Verträge schriftlich bestätigen müssen, mit denen „Schaltungen im Hintergrund“ bei Dienstleistungsverhältnissen einhergehen. Dazu gehören ein Strom-, Gas- oder Telefonanbieterwechsel.

Aktion läuft ab 1. März

Mit ihrer Forderung, dass Verbraucher alle telefonisch abgeschlossenen Verträge zwingend schriftlich bestätigen müssen, konnten sich die Verbraucherzentralen im Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen. Nun wollen sie auf anderem Weg den Druck auf die Bundesregierung erhöhen. Ab dem 1. März sollen Bürger unerlaubte Anrufe dokumentieren und an die Verbraucherzentrale in ihrem Bundesland weiterleiten.

„Das heißt: Jede einzelne Beschwerde, sei es online über die Internetseiten der jeweiligen Verbraucherzentrale, telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Beratungsstellen wird anonym statistisch erfasst und ausgewertet“, sagt Uhrig. „Ziel ist es, der Bundesregierung die Masse an Belästigungen zu demonstrieren.“

Bislang seien die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale nur eingeschränkt dokumentiert worden, allein über das Online-Beschwerdeformular hätten sich im Monat aber 300 bis 400 Betroffene gemeldet. Die Bundesregierung will das Gesetz erst 2012 wieder überprüfen.

Wie Verbraucher in Nordrhein-Westfalen mitmachen können:

-Online über das Beschwerdeformular unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung

-In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale gibt es vorgedruckte Postkarten mit dem Slogan „Kein Abschluss unter dieser Nummer“, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufes eingetragen werden können.

-Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale.