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Verbraucher erhalten ab 1. April mehr Rechte gegenüber Auskunfteien wie der Schufa. Einmal im Jahr können Bürger dann kostenlos ihre gesamten Daten einsehen, die die Schufa gesammelt hat. Für Bonitätsauskünfte verlangt die Schufa dagegen künftig deutlich mehr. Die Änderungen im Überblick.

Neues Kapitel für einen besseren Datenschutz: Ab 1. April haben Verbraucher das Recht, einmal im Jahr kostenlos ihre Schufa-Daten einsehen zu können. Bislang kostete es mindestens 7,80 Euro, wenn der Bürger wissen wollte, welche Daten die Schufa über ihn gesammelt hat. Die Schufa-Kartei enthält Daten von rund 65 Millionen Menschen. Doch bislang holten jährlich nur relativ wenige eine Auskunft ein. 2008 waren es nach Angaben der Schufa 1,3 Millionen Verbraucher.

Daten- und Verbraucherschützer raten den Bürgern jedoch, die Einträge zu überprüfen. „Wer sich beispielsweise um einen Kredit bemüht, sollte vorher Einsicht verlangen. Nicht, dass er eine böse Überraschung erlebt“, sagt Renate Hillenbrand-Heck von der Datenaufsichtsbehörde in Darmstadt.

Viele Daten nicht korrekt

Fehler in den Daten können für Verbraucher fatal sein, schließlich holen sich Banken, Händler, Telekommunikationsunternehmen vor Vertragsabschluss Auskünfte über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden ein.

Eine Studie des Verbraucherschutzministeriums vor knapp einem Jahr lieferte ein alarmierendes Ergebnis: Demnach basieren viele Auskünfte auf fehlerhaften Daten.

Die Änderung im Datenschutzgesetz gilt im Übrigen nicht nur für die Schufa als größte deutsche Auskunftei, sondern für alle rund 100 Auskunfteien in der Bundesrepublik.

DerWesten gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 1. April, und worauf Verbraucher bei der Schufa-Auskunft künftig achten sollten: