Düsseldorf. Bei Strom und Gas waren Grundversorgungstarife oft teurer als Sonderverträge. Jetzt ist es meist andersherum, sagt die NRW-Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei Grundversorgungstarifen für Strom und Gas aktuell große Preisunterschiede festgestellt. Wie die Verbraucherschutzorganisation am Donnerstag mitteilte, zahlen zum Stichtag 1. Oktober Neukundinnen und Neukunden in der Grundversorgung pro Kilowattstunde Gas zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreises. Bei Strom liege die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde.
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Die Verbraucherschützer äußerten sich verblüfft. „Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich“, sagte Energieexperte Udo Sieverding von der VZ NRW laut der Mitteilung. So erhalte ein Beispielhaushalt mit 20 000 Kilowattstunden Verbrauch je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1388 bis maximal 6440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variierten bei einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden zwischen 814 bis maximal 2384 Euro.
Wechsel in Grundversorgung kann sinnvoll sein
Ein Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung könne in vielen Fällen sinnvoll sein, riet Sieverding. „Zumal in der Grundversorgung nach neuer Rechtslage bei den Preisen nicht mehr nach Bestands- und Neukund:innen unterschieden werden darf.“ Lesen Sie auch: Gebühren werden rechtssicher, aber Abwasser bleibt teuer
Wer in die Grundversorgung wechseln wolle, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das könne auch durch die Entnahme von Energie geschehen, betonte die Verbraucherzentrale. Dann werde von einem „konkludenten“ Vertragsschluss gesprochen. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- beziehungsweise Gaskunden beliefert. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich. (dpa)
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