Essen. Thyssenkrupp gründet für den Stellenabbau in der Essener Konzernzentrale eine Transfergesellschaft. Die Details dafür sind schon geklärt.
Für den Arbeitsplatzabbau in der Essener Konzernzentrale von Thyssenkrupp wird eine Transfergesellschaft gegründet. Ziel sei die Qualifizierung und Vermittlung von rund 150 Beschäftigten in neue Jobs, teilte das Unternehmen auf Anfrage unserer Redaktion mit. Für das Vorgehen und dafür, wie viel Geld die Beschäftigten in der Transfergesellschaft erhalten sollen, gibt es schon konkrete Pläne.
Thyssenkrupp hatte angekündigt, in der zentralen Verwaltung des Konzerns die jährlichen Kosten von rund 400 Millionen Euro auf unter 200 Millionen Euro zu senken. Dazu sollen Unternehmensangaben zufolge im laufenden Geschäftsjahr rund 400 der bisher 800 Arbeitsplätze in der Verwaltung abgebaut werden.
Einen Teil der Stellenstreichungen will die Konzernleitung mit Hilfe der Transfergesellschaft erreichen. Für ein entsprechendes „Freiwilligenprogramm“ seien rund 150 Plätze vorgesehen, erklärte das Unternehmen auf Anfrage. Weitere Beschäftigte sollen anderswo bei Thyssenkrupp eine Aufgabe übernehmen können.
85 Prozent des bisherigen Netto-Gehalts in der Transfergesellschaft
Das „Freiwilligenprogramm“ sehe vor, dass den von Stellenabbau betroffenen Mitarbeitern mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit maximal ein Jahr lang ein sogenanntes „Transferkurzarbeitergeld“ gezahlt wird. Die Summe liege zwischen 60 und 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens der Mitarbeitenden. Thyssenkrupp stocke den Betrag noch auf 85 Prozent netto auf und trage die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Das „Handelsblatt“ hatte zuerst über dieses Vorgehen berichtet. Für die Arbeit der Transfergesellschaft wird das Dortmunder Unternehmen PEAG Transfer GmbH beauftragt.
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Die Thyssenkrupp-Unternehmensleitung habe sich bereits im Dezember vergangenen Jahres mit dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten verständigt, um betriebsbedingte Kündigungen – und eine folgende Sozialauswahl unter den Beschäftigten – zu vermeiden. Zum Zeitplan teilte Thyssenkrupp mit, es gehe um ein Angebot an die Beschäftigten, „um im Laufe des ersten Quartals 2020 freiwillig aus dem Unternehmen auszuscheiden“. Gut zwei Drittel der etwa 150 Plätze in dem „Freiwilligenprogramm“ seien bereits vergeben. „Die Nachfrage danach hält an“, erklärte das Unternehmen.
„Der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig“
„Unser Ziel ist auch hier, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, auch bei einem solch drastischen Einschnitt“, sagte Personalvorstand Oliver Burkhard Anfang Dezember mit Blick auf den Stellenabbau in der Essener Thyssenkrupp-Zentrale. „Wir brauchen in der Zentrale weniger Leute, weil sich der Konzern verändert und künftig weniger zentral geführt wird.“ Zu möglichen Abfindungen sagte er: „Richtig ist, dass wir Mitarbeitern, die bei anderen Unternehmen einen guten Job finden, nicht auch noch hohe Abfindungen zahlen möchten. Wir haben sehr gute Mitarbeiter, und der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig.“
„Das Programm hilft, Arbeitslosigkeit zu vermeiden“
Bislang in der Hauptverwaltung erledigte Aufgaben sollen künftig die Geschäftsbereiche von Thyssenkrupp in eigener Verantwortung übernehmen. „Einige der Mitarbeiter werden an anderer Stelle im Konzern eine Aufgabe übernehmen können, aber – wir sind ehrlich – nicht alle“, sagte Personalvorstand Burkhard bei der Bilanzpressekonferenz im November.
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Beim Transferkurzarbeitergeld handele es sich um Mittel aus der Arbeitslosenversicherung, erklärte Thyssenkrupp. Der Bundesagentur für Arbeit sei bekannt, dass sich Thyssenkrupp „aus einer strukturellen Krise herausarbeitet und dass die Voraussetzungen zur Gewährung des Transferkurzarbeitergeldes ganz offensichtlich vorliegen“, betonte das Unternehmen. „Das Programm hilft, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ist daher auch im Sinne der Bundesagentur – und im öffentlichen Interesse.“
Das Transferkurzarbeitergeld sei vom Gesetzgeber genau für jene Fälle vorgesehen, in denen ein Unternehmen die Folgen einer strukturellen Krise für die Beschäftigten abfedern müsse, betonte Thyssenkrupp. Der Konzern greife deshalb auch nicht auf Regeln zum klassischen Kurzarbeitergeld zurück, die zur Abfederung konjunktureller Einbrüche vorgesehen sind.