Berlin. In den vergangenen Wochen flatterten bereits die meisten Lohnsteuerkarten für 2009 in die Briefkästen. Die Karte sollte aber nicht achtlos an den Arbeitgeber weitergereicht werden. Denn mit Freibeträgen kann jeder dafür sorgen, dass er von vornherein weniger ans Finanzamt zahlt.

Was ändert sich durch den Eintrag von Freibeträgen?

Wer Freibeträge eintragen lässt, hat in der Regel im folgenden Jahr jeden Monat mehr Netto auf dem Lohnzettel. Das ist nicht nur ein Vorteil, weil das Geld dann für den Steuerzahler und nicht für das Finanzamt arbeitet. Auch für Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld ist das Nettoeinkommen die Berechnungsgrundlage: Mehr netto auf dem Lohnzettel heißt hier mehr Geld.

Wann kann ich einen Freibetrag eintragen lassen?

Wenn die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen um mindestens 600 Euro über den vom Finanzamt ohnehin gewährten Pauschbeträgen liegt. Die Pauschbeträge wiederum machen rund 1000 Euro aus. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. Sonderausgaben sind etwa Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Spenden. Kosten für Putzfrau oder Haushaltshilfen können unabhängig von der 600-Euro-Grenze eingetragen werden.

Wie kann ich die Freibeträge eintragen?

Wer erstmals Freibeträge eintragen will, muss einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen. Der Antrag kann meist beim Finanzamt angefordert oder im Internet heruntergeladen werden. Die Angaben können dann für das kommende Jahr geschätzt werden. Der Antrag wird zusammen mit der Lohnsteuerkarte ans Finanzamt geschickt. Die Lohnsteuerkarte mit Freibeträgen bekommt später der Arbeitgeber, der dann im Regelfall mehr netto überweist.

Was ist mit der Fahrt zur Arbeit?

Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit kann wieder komplett eingetragen werden - egal, welches Verkehrsmittel der Steuerzahler nutzt oder ob er zu Fuß zur Arbeit geht. Für jeden Kilometer des einfachen Arbeitswegs können Steuerzahler 30 Cent von der Steuerschuld abziehen. Die Regelung, die Pauschale ab 2007 nur ab dem 21. Kilometer anzuerkennen, hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Was ist mit dem Kinderfreibetrag?

Dieser wird nicht vom Finanzamt, sondern von der Gemeinde eingetragen. Zudem erhöht er nicht sofort das Netto. Statt dessen bekommen Eltern jeden Monat Kindergeld. Ob Eltern noch mehr bekommen, hängt von ihrem Einkommen ab. Dieses Geld kann allerdings erst mit der Steuererklärung zurückgeholt werden.

Kann ich meinen Sparerfreibetrag eintragen lassen?

Nein. Er hat mit der Lohnsteuer nichts zu tun. Er stellt Zinseinnahmen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Der Freibetrag wird mit Freistellungsaufträgen bei den Banken, bei denen Geld angelegt ist, beantragt.

Bis wann muss ich den Antrag spätestens stellen?

Freibeträge können auch noch im laufenden Jahr 2010 eingetragen werden. Eine Frist gibt es: Nach dem 30. November 2010 nimmt der Fiskus den Antrag für 2010 nicht mehr an. Danach gibt es das Geld nur noch über die Steuererklärung zurück.

Muss ich denn dann überhaupt noch eine Steuererklärung machen?

Ja. Wer Freibeträge einträgt, für den ist die Erklärung sogar verpflichtend. (afp)