Berlin. Lehrer und Angehörige ähnlicher Berufsgruppen können ihr Arbeitszimmer ab sofort wieder steuerlich geltend machen. Das Zimmer müsse aber zu mehr als 50 Prozent genutzt werden.

Lehrer und Angehörige ähnlicher Berufsgruppen können ihr Arbeitszimmer ab sofort wieder steuerlich geltend machen. Mit einem entsprechenden Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern setzte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München um. Dieser hatte Mitte September Zweifel an der strengen Regelung zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers geäußert. Mit seiner Entscheidung erlaubte er deshalb einem Lehrer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, die Kosten für sein Arbeitszimmer in seine Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist nach dem Schreiben des Finanzministeriums in Berlin, dass die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmer mehr als 50 Prozent beträgt oder für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Aufwendungen können in diesen Fällen bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro berücksichtigt werden. Allerdings kann den Betroffenen eine Steuernachzahlung drohen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Zweifel des Bundesfinanzhofs nicht teilt und mit seiner endgültigen Entscheidung in dieser Frage zu einem anderen Urteil kommt. (ap)