Neue Hoffnung, ihr häusliches Arbeitszimmer doch wieder von der Steuer absetzen zu können, schöpfen vor allem Lehrer aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Juni.

Vorweg gesagt: Die Pro-Lehrer-Entscheidung in Hannover beeindruckt die Dortmunder Finanzämter wenig. Sie wartet ab, was der Bundesfinanzhof dazu sagt.

Beim Finanzgericht in Niedersachsen hatte ein Lehrer-Ehepaar aus Wilhelmshaven gegen eine Entscheidung seines Finanzamts geklagt. Dort hatte man es abgelehnt, dem Paar wegen der Aufwendungen für die beiden häuslichen Arbeitszimmer in ihrem Einfamilienhaus einen höheren Jahresfreibetrag für 2009 auf der Lohnsteuerkarte zuzugestehen. Der 7. Senat, geführt übrigens vom Dortmunder Bundestagskandidaten Dr. Michael Balke, gab dem Finanzamt auf, den höheren Freibetrag einzuräumen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Hintergrund: Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 kürzte die Große Koalition im Bundestag nicht nur die Kilometerpauschale für Berufspendler (inzwischen schon gekippt). Zudem sollten ab Anfang 2007 auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch ausnahmsweise abzugsfähig sein - etwa wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung bildet.

Auch bei dieser Neuregelung bezweifelt die Finanzrechtsprechung, dass sie vom Grundgesetz gedeckt ist. Gerade auch mit Blick auf die Lehrer, die in aller Regel kein Büro in der Schule haben und zuhause ihre Unterrichtsstunden vorbereiten und Klassenarbeiten korrigieren müssen.

Den mehr als 4000 Lehrern in Dortmund nützte das gar nichts. Die von ihnen als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen fürs Arbeitszimmer wurden in den Steuerbescheiden für 2007 und 2008 nicht anerkannt. „Wir können die Argumente der Lehrer durchaus nachvollziehen. Aber wir haben keinerlei Ermessensspielraum”, bedauert Udo Eggemann, Hauptsachgebietsleiter im Finanzamt Dortmund-Hörde.

Um sich ihre Ansprüche für den Fall zu sichern, dass Karlsruhe dem Bundesgesetzgeber auch diese Kürzung um die Ohren haut, mussten sie Einspruch einlegen; die Finanzämter schickten die Verfahren bis zum höchstrichterlichen Urteil in den vorläufigen Ruhestand. Genauso lehnen sie es (auch weiterhin) ab, Arbeitszimmerkosten vorweg in Freibeträgen anzuerkennen.

Letzteres müssen die vier Dortmunder Festsetzungs-Finanzämter auch für 2009 praktizieren. Immerhin gibt's Arbeitserleichterung, was frische Steuerbescheidefür 2008 oder 2007 angeht. Seit wenigen Wochen können sich die Betroffenen sparen, Einspruch einzulegen: Hinsichtlich der strittigen Kosten fürs Arbeitszimmer wird der Steuerbescheid automatisch als vorläufig erklärt (ähnlich wie seinerzeit bei der Pendlerpauschale). Sollte das Verfassungsgericht zu Gunsten der Steuerbürger urteilen, fertigt das Finanzamt von sich aus einen korrigierten Bescheid und überweist das zu Unrecht einbehaltene Geld. Und das können - pro Jahr - durchaus mehrere 100 Euro sein.