Dortmund. Bislang durften die mehr als 4000 Lehrer in Dortmund nur hoffen, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer beim Finanzamt wieder als Werbungskosten anerkannt zu bekommen und von der Steuer absetzen zu können. Inzwischen können sie es erwarten.

Mit dem Steuerrechtsänderungsgesetz 2007 ging die Große Koalition den Arbeitnehmern an die Subventionen. Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrt zur Arbeitsstätte fiel ebenso weg wie der Anspruch der Lehrer, die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (in der Schule bekommen sie keines gestellt) von der Einkommensteuer absetzen zu können. Beide Neuregelungen wurden alsbald in Karlsruhe beklagt.

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist längst als verfassungswidrig gebrandmarkt und vom Bundestag zurückgenommen worden. Die Berufspendler bekamen von den Finanzämtern die seit 2007 vorenthaltenen Beträge zurück.

Soweit ist es beim Kampf um die Abziehbarkeit der Arbeitszimmerkosten (noch) nicht. Immerhin: Eine weitere Schlacht ist gewonnen.

Die lehrerfreundliche Rechtsprechung des Finanzgerichts in Niedersachsen vom 2. Juni (unter dem Vorsitz des Dortmunders Dr. Michael Balke) konnte die NRW-Finanzverwaltung - wie wir berichteten - noch ignorieren. Nicht so die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 25. August und den Rundbrief des Bundesfinanzministeriums von vorgestern.

Bisher lief der Hase so: Der Lehrer schrieb die Kosten fürs Arbeitszimmer in seine Einkommensteuererklärung; das Finanzamt versagte die Anerkennung und erklärte den Steuerbescheid insofern als vorläufig. Also: Geld-zurück-Garantie für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht auch diese arbeitnehmerunfreundliche Regelung kippt.

Ab sofort läuft's genau anders herum: Falls der Lehrer darauf besteht, zahlt das Finanzamt den Steuerminderungsbetrag (aus Arbeitszimmerkosten bis maximal 1 250 Euro) erst einmal aus und fordert das Geld (mit Zinsen) zurück, falls sich Karlsruhe dieses Mal auf die Seite des Gesetzgebers schlagen sollte.

Was Wolfgang Overthun, Sprecher der Dortmunder Finanzamtsvorsteher, für so unwahrscheinlich nicht hält: „Der Bundesfinanzhof äußerte zur Kürzung an der Entfernungspauschale deutlich klarere Zweifel an deren Verfassungskonformität, als er es in diesem Fall tat.”