Essen. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der deutschen Kreditinstitute sorgen schon vor ihrer Einführung am 31. Oktober für einigen Wirbel.

Vor allem die Änderungen bei Überweisungen haben bei zahlreichen Lesern für Verwunderung und Irritationen gesorgt. In der Bankenwelt kann man das offenbar nicht verstehen: „Im Zahlungsverkehrsalltag ändert sich nichts”, heißt es zum Beispiel beim Bundesverband deutscher Banken.

Die Sparkassen, das ist die größte deutsche Bankengruppen, weisen in ihren „Erläuterungen zu den Änderungen” jedoch eindeutig darauf hin, dass „nach dem Zugang des Überweisungsauftrages dieser grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden kann”. Und „Zugang” bedeute, dass die Überweisung bei der Bank abgegeben oder per Online-Banking an den Computer der Bank abgeschickt worden sei. Wer sich vertippt und das Geld somit auf ein falsches Konto überwiesen hat, bekommt also ein Problem.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärt dazu: Auch der sofort entdeckte Fehler beim Online-Banking könne also nur noch mit dem guten Willen der Bank korrigiert werden und nicht mehr – wie bisher – bis zur tatsächlich durch die Bank ausgeführten Überweisung. Besonders nachteilig sei dies, weil die Banken künftig nicht mehr auf den Namen des Empfängers mit achten müssten. Maßgeblich für die Überweisung sei nur noch die Kontonummer.

Schutz für Bankkunden beseitigt

Die Verbraucherschützer kritisieren die EU, die die Vorgaben für die neuen AGB der Banken festgelegt hat. Sie habe einen wichtigen Schutz für Bankkunden beseitigt. Denn bisher habe der Bundesgerichtshof stets festgestellt, dass Kontonummern generell ungeeignet seinen, Verwechslungen und Verschreiben bei Überweisungen auszuschließen. Deutsche Banken seien verpflichtet, auf den Namen des Empfängers zu achten.

Einige Leser kritisieren auf DerWesten.de denn auch diese Änderungen. „Völlig unverständlich” sei das mit den unwiderruflichen Überweisungen. Und: „Ich würde ja sofort die Bank wechseln, aber die machen das ja alle.” Zudem öffne die Nichtprüfung des Empfängernamens Betrügern Tür und Tor.

In der Bankenwelt wird das zurückgewiesen. Durch ein deutlich verbessertes Prüfverfahren, bei dem Kontonummer und Bankleitzahlen gecheckt würden, seien falsche Buchungen nahezu ausgeschlossen. Außerdem würden Banken bei der Rückholung eines falsch überwiesenen Betrages helfen. Doch rein juristisch ist es nach Einschätzung von Verbraucherschützern offenbar nicht so einfach, wieder an das falsch gelenkte Geld zu kommen.

AGB unter dem Arm

Eine große Sparkasse im Ruhrgebiet verweist darauf, dass Geschäftsbedingungen als rechtliche Grundlage für einen geordneten Bankbetrieb natürlich sein müssten, doch im Alltag komme es auf ein vertrauensvolles Miteinander von Sparkasse und Kunden an. Deshalb müsse sich auch künftig niemand vor einem Sparkassenbesuch die AGB unter den Arm klemmen.

Dazu muss man sie aber erst einmal haben. Und da gibt es bei den Banken offenbar sehr unterschiedliche Meinungen, was kundenfreundlich ist. Während die meisten Sparkassen die neuen AGB ihren Kunden zuschicken, ist das bei Volksbanken offenbar nicht die Regel. Sie verweisen per Kontoauszug auf „umfangreiche Anpassungen”, die man sich irgendwo abholen könne und gehen von einer Zustimmung zu den Regelungen aus.

Für Axel Drückler, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, ist das alles andere als kundenfreundlich. „Bei so einer wichtigen Vertragssache wäre es schon gut, wenn die Banken den Kunden die Unterlagen zusenden würde.” Formal juristisch könne man das aber wohl nicht verlangen. Überhaupt sei das mit dem Widerspruch gegen die neuen AGB so eine Sache. Drückler: „Wer widerspricht, dem wird die Bank wahrscheinlich kündigen.”