Essen. Ab Ende Oktober gelten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen und Banken. Zum Beispiel wird das Überweisen riskanter. Überweisungsaufträge werden in der Regel dann bereits mit der Ankunft bei der Bank unwiderruflich. Verbraucherschützer geben Tipps.
Das Vertrauen der Kunden zu ihren Banken und Sparkassen ist in dieser Krisenzeit erschüttert. Jetzt wird dieses Vertrauen auf eine zusätzliche Probe gestellt: Auf Bankkunden schwappt eine Briefflut zu. Inhalt: Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen und Banken, die ab Ende Oktober gelten sollen.
Viele Menschen sind angesichts des Papierwusts ratlos. Finanzexperte Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen hilft – auch mit kritischen Anmerkungen – beim Durchforsten des AGB-Dickichts. Die Bankenwelt reagiert mit den neuen Geschäftsbedingungen auf Änderungen der EU für den europäischen Zahlungsverkehr. Dabei gibt es aus Sicht des Verbraucherschützers positive Neuerungen.
Künftig müssen Euro-Zahlungen in der EU – wie jetzt Inlandsüberweisungen – binnen drei Geschäftstagen abgewickelt sein. 2012 soll es noch schneller gehen: Dann müssen die Banken Zahlungen in Euro von einem auf den anderen Tage erledigen.
Auch ein Ärgernis bei Auslandsüberweisungen fällt weg: Gebühren dürfen nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung abgezogen werden. So ist sichergestellt, dass der volle Betrag beim Empfänger ankommt.
Andererseits wird das Überweisen riskanter. Westphal: „Überweisungsaufträge werden in der Regel bereits mit der Ankunft bei der Bank unwiderruflich." Das bedeutet zum Beispiel beim Online-Banking: Wer sich bei der Kontonummer vertippt, den Auftrag an seine Bank sendet und den Fehler in diesem Moment entdeckt, kann das Geld nicht mehr zurückholen. Er ist auf den guten Willen des falschen Empfängers angewiesen.
Empfängername ist Schall und Rauch
Der Empfängername ist bei Überweisungen ab Ende Oktober nur noch Schall und Rauch. Westphal: „Maßgeblich ist für die richtige Überweisung nur noch die Kontonummer. Die Banken müssen bei der Abwicklung nicht mehr auf den Empfängernamen achten."
Auch bei den Änderungen, im Lastschrift-Verfahren gibt es aus Verbrauchersicht positive und negative Aspekte. So muss dem Zahlungsempfänger auf jeden Fall eine Zustimmung des Bankkunden vorliegen, von dessen Konto die Lastschrift abgebucht wird. Lief etwas schief oder wurde eine Lastschrift ungerechtfertigt abgebucht, gelten andere Fristen. Westphal: „Für eine Rückbuchung hat der betroffene Kunde künftig in der Regel acht Wochen Zeit. Bisher sind es sechs Wochen, aber immer erst ab Quartalsende.
Ein Beispiel: Entdeckt ein Kunde, dass eine Abbuchung vom Anfang Juli falsch ist, kann er eine Rückbuchung bis Mitte November (sechs Wochen nach Quartalsende am 30. September) veranlassen.
Künftig liefe die Frist schon Anfang September ab. Für den Fall nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge gilt eine endgültige Ausschlussfrist von 13 Monaten. Unterrichtet der Kunde seine Bank hierüber nicht innerhalb dieser Frist, sind etwaige Ansprüche dann ganz ausgeschlossen.
Wann das neue Lastschriftverfahren im europäischen Zahlungsraum (Sepa) eingeführt wird, steht noch nicht fest. Geplant ist bisher ein Termin Anfang November.