Bochum. . Im Bochumer Schienenkartell-Prozess fordern die Anwälte eines früheren Thyssen-Krupp-Managers die Aussetzung des Verfahrens.
Der Bochumer Schienenkartell-Prozess zieht sich in die Länge. „Wir haben zum jetzigen Stand Termine bis Mitte Januar kommenden Jahres anberaumt“, sagt Landgerichtssprecher Volker Talarowski. Das Gericht hatte zum Prozessauftakt im September zunächst Verhandlungstermine bis Ende Oktober vorgesehen.
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Andreas Lotze, der den früheren Thyssen-Krupp-Bereichsvorstand Uwe Sehlbach in dem Prozess verteidigt, plant noch mehr Zeit ein: „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren bis zum kommenden Frühjahr andauern wird.“
Neben Sehlbach wird auch dem ehemaligen Thyssen-Krupp-Bereichsvorstand Reinhard Quint vorgeworfen, über Jahre hinweg wettbewerbswidrige Preis- und Quotenabsprachen bei Lieferungen an die Deutsche Bahn getroffen oder zumindest gedeckt zu haben.
Schaden von mehr als 300 Millionen Euro für Thyssen-Krupp
Der Kartellfall kam Thyssen-Krupp teuer zu stehen. Insgesamt sei dem Konzern durch Bußgelder und Forderungen von Kunden ein Schaden von mehr als 300 Millionen Euro entstanden. In Zivilverfahren gegen die früheren Manager will der Konzern das Geld wieder in die Kasse holen. Sehlbach und Quint bestreiten die Vorwürfe.
Das Strafverfahren ist komplex. „In der vergangenen Woche haben wir umfangreiche Unterlagen des Bundeskartellamts erhalten“, berichtet Anwalt Lotze. „Es handelt sich um drei DVDs mit rund 5000 Dateien und schätzungsweise etwa 200 000 Seiten. Uns ist daran gelegen, das Material auswerten zu können.“ Die Verteidiger haben einen Antrag zur Aussetzung des Verfahrens gestellt. Eine Entscheidung des Gerichts, ob der Prozess praktisch abgebrochen wird, steht noch aus.
Mehdorn und Schulz mögliche Zeugen
Thyssen-Krupp ist Nebenkläger und teilte auf Anfrage mit: „Wenn das Gericht für die Aufklärung der Vorgänge des Schienenkartells das Verfahren aussetzt, um die beigezogenen Akten des Bundeskartellamts in Ruhe zu prüfen, akzeptieren wir das.“
Vor Gericht ist auch erörtert worden, dass die früheren Chefs von Bahn und Thyssen-Krupp, Hartmut Mehdorn und Ekkehard Schulz, als Zeugen in Betracht kommen, „ohne dass konkret eine Ladung ins Auge gefasst wurde“, wie ein Gerichtssprecher erklärte.