Düsseldorf. Weil das NRW-Gesundheitsministerium vor E-Zigaretten gewarnt hatte, will der Verband des E-Zigarettenhandels die Landesregierung auf 90 Millionen Euro Schadenersatz verklagen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten weiter frei verkauft werden dürfen.
Wenige Tage nach dem E-Zigaretten-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) Schadenersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe gegen das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt. "Wir bereiten eine Klage über geschätzt 90 Millionen Euro gegen die Landesregierung vor", sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dac Sprengel, dem Nachrichtenmagazin "Focus". Hintergrund seien Warnungen des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums vor E-Zigaretten 2011. Sie hätten der Branche Umsatzeinbußen von bis zu 90 Prozent beschert. Im Dezember wird nach Angaben des Verbandsvorsitzenden entschieden, ob der Verband selbst oder einzelne Händler vor Gericht gehen.
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Das NRW-Gesundheitsministerium verteidigte seine kritische Haltung gegen uneingeschränkt verfügbare nikotinhaltige "Liquids". Es sieht jetzt den Bund in der Pflicht, rasch zu handeln. "Kein verantwortungsbewusster Mensch kann ein Interesse daran haben, dass nikotinhaltige Produkte ohne jegliche Regulierung, genauen Nachweis über die Inhaltsstoffe und Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefahren in Deutschland frei verkauft werden dürfen, und das selbst an Kinder", sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Als die E-Zigarette verstärkt auch in NRW in den Handel kam, habe sich das Gesundheitsministerium 2011 in der Pflicht gesehen, auf die seines Erachtens vorzunehmende rechtliche Einordnung und die möglichen Gesundheitsgefahren hinzuweisen.
Auch der Bund hatte "Liquids" als zulassungspflichtig bewertet
Auch der Bund und später - nach damaliger Auskunft der EU-Gesundheitskommission - die Mehrheit der EU-Staaten hätten die nikotinhaltigen Flüssigkeiten ("Liquids") für die E-Zigaretten als nach dem Arzneimittelrecht zulassungspflichtiges Produkt bewertet.
"Wenn es nunmehr nach Feststellung durch das Bundesverwaltungsgericht v on Donnerstag überhaupt keine Regeln für nikotinhaltige E-Zigaretten gibt und sie selbst an Kinder frei verkauft werden dürfen, muss der Bund unverzüglich handeln", unterstrich der Ministeriumssprecher.
Zur Ankündigung möglicher Schadenersatzforderungen gegen das Land NRW sagte er, das Ministerium werde zunächst auf die schriftliche Urteilsbegründung warten und diese dann sorgfältig auswerten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und weiter frei in Kiosken, Tabakläden und im Internet verkauft werden dürfen. Dabei hatten die Richter auch über eine Klage gegen das Land NRW entschieden. Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hatte 2011 vor E-Zigaretten gewarnt. (dpa)