Dortmund. Seit fünf Jahren ringt der Bundestag um eine Regelung zur Patientenverfügung. Erneut wurde vergangene Woche die Abstimmung vertagt. Sven Frohwein sprach mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Dortmund. Seit fünf Jahren ringt der Bundestag um eine Regelung zur Patientenverfügung. Erneut wurde vergangene Woche die Abstimmung vertagt. Sven Frohwein sprach mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Welchen Antrag unterstützen Sie?

Schmidt: Ich bin für den Antrag des Abgeordneten Joachim Stünker. Weil ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass Patienten ausführlich aufschreiben sollten, welche Behandlung sie wünschen und welche nicht, wenn sie nicht mehr selber in der Lage sind, sich zu äußern. Dieser Wunsch muss dann akzeptiert werden und nicht von Ärzten im Nachhinein infrage gestellt werden.

Wolfgang Bosbach (CDU) fordert, dass eine Patientenverfügung alle zwei Jahre aktualisiert werden muss.

Schmidt: Ich glaube, wer sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinandergesetzt hat, der hat sich sehr wohl Gedanken darüber gemacht, welche medizinischen Eingriffe er erlauben möchte und welche nicht. Diejenigen werden auch, wenn sich ihre Meinung ändern sollte, eine Patientenverfügung aktualisieren. Deshalb ist es nicht nötig, einen Aktualisierungszwang im Gesetz festzulegen.

Wie groß ist die Chance, dass überhaupt noch eine Regelung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird?

Schmidt: Ich wünsche mir, dass es in Kürze zu einem Kompromiss kommt.

Droht der Patientenverfügung ein ähnliches Schicksal wie dem Organspendeausweis? Die meisten halten ihn für sinnvoll, aber nur wenige haben einen.

Schmidt: Wir wollen niemanden zwingen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Manchmal genügt es, wenn die Menschen mit ihren Partnern oder der Familie über das Thema sprechen. Wer sich für eine Verfügung entscheidet, braucht Rechtssicherheit. Darum geht es.