Essen. Der Streit über die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ist neu entflammt. Das Bundesverfassungsgericht kündigte am Dienstag ein Grundsatzurteil an. Auch in NRW gibt es Bestrebungen, die Ladenöffnungszeiten auszuweiten.

Der Streit über die Ladenöffnungszeiten ist neu entflammt. Das Bundesverfassungsgericht kündigte am Dienstag ein Grundsatzurteil zu den „verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen” an.

Es dürfte in einigen Monaten erfolgen. Verhandelt wird über das bundesweit liberalste Gesetz zum Ladenschluss: In Berlin dürfen die Geschäfte an zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen.

Kritik der Kirchen in Berlin

Die Kirchen kritisieren, die „Aushöhlung des Sonntagsschutzes” verstoße gegen das Grundgesetz. In NRW sind jährlich lediglich vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zulässig, wobei einer in der Adventszeit liegen darf.

Die Gewerkschaft Verdi erwartet von dem Urteil eine Signalwirkung über Berlin hinaus. Auch in NRW gibt es Bestrebungen, Ladenöffnungszeiten zu erweitern. Die NRW-FDP fordert, Bäckereien und Blumengeschäften auch am ersten Weihnachtstag, am Oster- und Pfingstsonntag den Verkauf zu erlauben. „An diesen Familientagen sollen Millionen Bürger nicht auf frische Brötchen und Blumen verzichten müssen”, sagte FDP-Fraktionschef Gerhard Papke der WAZ. Die nordrhein-westfälische Verdi-Fachbereichsleiterin Lieselotte Hinz hält dagegen: „Jeder Tag Sonntagsarbeit ist einer zu viel.”