Bochum. Die Entscheidung, Bochum den Zuschlag für den neuen NRW-Gesundheitscampus zu geben, sorgt bei den Mitbewerbern für wachsenden Ärger: Denn eigentlich, so mutmaßen sie, kann sich der Sieger das Projekt gar nicht leisten, weil seine Etatpläne hinfällig sind.

Die Entscheidung, den NRW-Gesundheitscampus in Bochum zu bauen, löst Ärger aus. Im Essener Rathaus ist die Rede von „fehlendem Fairplay”. Grund: Bochum hatte seiner Bewerbung mit dem Versprechen, bis zu zehn Millionen Euro zur Realisierung beizusteuern, Schub verliehen. Weil kurz nach dem Zuschlag für Bochum dessen Etat 2009 kassiert worden war, vermutet der Essener Mitbewerber, dass der Sieger den Betrag nicht aufbringen kann.

Kein Hinweis auf Campus-Ausgaben

Tatsächlich wächst hinter diesem Versprechen ein Fragezeichen. Grund: Im Haushalt 2008 findet sich nicht der geringste Hinweis auf einen Etatposten „Gesundheitscampus”. Außerdem stellt sich die Frage, ob der Zuschuss zum Campus haushaltsrechtlich eine verpflichtende oder eine freiwillige Leistung ist.

Bochums Stadtdirektor Paul Aschenbrenner bestätigte auf WAZ-Nachfrage dass sich der Gesundheitscampus nicht im Etat findet, sagt aber: „Bochum hat sich im Rahmen seiner Bewerbung verpflichtet, die Realisierung in Bochum mit einem einmaligen Betrag in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro zu unterstützen. Die Entscheidung hat ihre Grundlage in einer Dringlichkeitsentscheidung und einem Ratsbeschluss vom 12. und 18. Dezember 2008. Die Verpflichtung der Stadt ist rechtsverbindlich. Die Haushaltsmittel stehen auch in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung.”

Bochumer Haushalt 2009 nicht von Regierung genehmigt

Hintergrund für den letzten Satz: Die Bezirksregierung verweigerte dem Bochumer Haushalt 2009 ihren Segen. Prompt schaltete sich Bundestagspräsident Norbert Lammert ein und versuchte – in Sorge um das Konzerthaus und den Gesundheitscampus – bei Ministerpräsident Jürgen Rüttgers zu vermitteln.

Aschenbrenner nennt als Grundlage für die Bochumer Rechtsauffassung Paragraph 82 Gemeindeordnung NRW. Der sieht für die Zeit ohne gültigen Haushalt ausdrücklich vor, „dass die Gemeinde Auszahlungen leisten darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist.” Aber es stellt sich die Frage, ob Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz, die am Dienstag zur Bezirksregierung reist, sich mit dieser Auffassung durchsetzen kann. Denn die Gemeindeordnung gibt keinen Hinweis darauf, dass eine Stadt selbst entscheiden kann, was Pflicht ist und was Kür.