Berlin. Er hatte einen gefährlichen Waffenschmuggel in den Iran vermittelt - dennoch wurde Mohsen Vanaki von Frankfurter Richtern nur zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ermittler kritisieren das Urteil. Fahnder sehen darin einen Freibrief.

Iran brüstet sich mit einem weltweiten „Beschaffungsnetz”, aus dem es sein umstrittenes Atomprogramm zusammenbaut. Eine der wichtigsten Spinnen in diesem Netz: Deutschland. Doch trotz anhaltender illegaler Zulieferungen aus und über die Bundesrepublik fürchten Sicherheitsbehörden, dass die Täter künftig weitgehend straffrei ausgehen. Nach WAZ-Informationen erwarten sie juristische Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Verfolgung von illegalen Exporten, die der Herstellung von Massenvernichtungswaffen dienen.

Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das die Fahnder nun als einen Freibrief für eine ungehinderte Ausfuhr militärisch oder nuklear nutzbarer Güter an das Mullah-Regime werten. Der Deutsch-Iraner Mohsen Vanaki (50) ist von den Frankfurter Richtern zu einer Gesamtstrafe von nur einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, obwohl ihm die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz vorgeworfen hatte.

Politisch brisante Begründung des Gerichts

Vanaki hatte die Lieferung von russischen Spezialkameras für den Einsatz in Nuklearanlagen sowie den Schmuggel amerikanischer Strahlungsdetektoren vermittelt. Die politisch brisante Begründung des Landgerichts für die milde Strafe: Es sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass der Iran überhaupt ein Atomprogramm betreibe, das auf die Herstellung von Nuklearwaffen hinauslaufe. Und: Eine entgegengesetzte Einschätzung des Bundesnachrichtendienstes (BND) könne nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden, weil BND-Expertisen „politisch motiviert” sein könnten.

Das Urteil ist ein Schock für die Ermittler. Denn als Vanaki im November 2007 durch Beamte des Zollkriminalamtes (ZKA) in Frankfurt am Main verhaftet wurde, glaubten sie noch an einen „guten Fang”, der der gefährlichen „Proliferation” von Massenvernichtungswaffen einen Schlag versetzt.

Dabei sind gerade deutsche Exporteure keine Unschuldslämmer. Die Asservatenkammer des ZKA in Köln ist voll von beschlagnahmten, meist metallenen Gegenständen, mit denen Regime in instabilen Weltregionen Waffen produzieren wollten – von Aufklärungsdrohnen über Raketen bis zur Nuklearbombe.

Der Bau der libyschen Giftgasfabrik Rabta Mitte der 80er-Jahre war ein Schlüsselerlebnis für alle, die glaubten, die deutsche Exportwirtschaft diene nur friedlichen Zwecken. In den letzten Jahren bis in die jüngste Zeit sind mehrere Schmuggel an den Iran aufgeflogen. Teilweise liefen zehn Ermittlungsverfahren gleichzeitig.

Im iranischen Auftrag

So wird derzeit ein Verfahren des Generalbundesanwalts gegen einen deutschen Kaufmann geführt, der unter dem Verdacht steht, in iranischem Auftrag Vakuumpumpen und Ventile für Raketen besorgt zu haben. Sie können als Trägerwaffen für Nuklearsprengköpfe dienen. Mehrere Vorgänge konzentrieren sich auch auf NRW. Hier gab es – im Fall Vero – Durchsuchungen bei einer Firma in Essen und bei einem Kaufmann in Düsseldorf, der Komponenten für militärische Aufklärungsdrohnen für den Iran besorgte.