Düsseldorf. In NRW gelten neue Coronaschutz-Regeln. 2G ist im Einzelhandel nur noch stichpunktartig zu kontrollieren und soll schon bald ganz entfallen.

Die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen soll nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar aufgehoben werden. Das stellte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch am Rande eines Termins in Köln in Aussicht. „Wir werden gemeinsam in der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einen schrittweisen Plan für mehr Perspektiven beraten, der die Öffnungen verantwortungsvoll mit einem Basisschutz absichert“, sagte Wüst, der aktuell MPK-Vorsitzender ist, der Deutschen Presse-Agentur. „Das heißt: Maske tragen und Abstand halten, da, wo es nötig ist.“ Das gelte auch für den Einzelhandel.

Schon heute gebe er das Signal, „dass wir unmittelbar nach der Ministerpräsidentenkonferenz Einheitlichkeit herstellen werden mit unseren Nachbarn Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz“. In Niedersachsen und Hessen sowie mehreren anderen Bundesländern wurde die 2G-Regel im Einzelhandel bereits abgeschafft. „Es ist gerade beim Handel, der in vielen Regionen auch jenseits von Ländergrenzen Kunden anzieht, richtig, dass wir einheitlich handeln und uns mit den anderen Ländern abstimmen“, sagte Wüst.

Corona-Regeln: NRW-Ministerpräsident strebt Lockerungen an

Seit diesem Mittwoch (9.2.) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte in einer Pressekonferenz am Dienstag über die neuen Regelungen informiert: Die Corona-Schutzverordnung wird um weitere vier Wochen velängert. Wie der NRW-Gesundheitsminister erklärte, wird es in der ab Mittwoch geltenden aktualisierten Verordnung zunächst nur moderate Anpassungen, aber keine wesentlichen Lockerungen geben. Derzeit sei eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen aber noch nicht zu sehen, hieß es.

Im NRW-Einzelhandel muss jetzt die Zugangsbeschränkung nur für Geimpfte und Genesene (2G) zwar nur noch stichprobenhaft kontrolliert werden, abgeschafft wurde die 2G-Regel aber noch nicht. Wüst sagte, für ihn sei klar, dass es in einem ersten Schritt nach den Vereinfachungen weitere Erleichterungen für den Handel durch die Aufhebung der 2G-Regel brauche. Gleichzeitig müsse der Infektionsschutz durch das Tragen einer FFP2-Maske abgesichert werden. Zuvor hatte Wüsts Regierungspartner FDP eine zügige Abschaffung der 2G-Regel gefordert.

Diese Corona-Regeln ändern sich ab dem 9. Februar in NRW:

  • Die 2G-Regel im Einzelhandel bleibt vorerst bestehen. Die Zugangsbeschränkung muss jedoch nicht mehr konsequent kontrolliert werden. Stichprobenartige Kontrollen reichen aus. Gleiches gilt für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.
  • Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden bei den 2G-Regelungen Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Schülerinnen und Schüler, die an den schulischen Testungen teilnehmen, erfüllen zudem die 2G-Plus-Regel.
  • Die Jugendarbeit ist unter den 3G-Regelungen wieder zulässig. Das galt bislang nur für besondere Angebot der Jugendsozialarbeit.
  • Karneval: Kommunen können gesicherte „Brauchtumszonen“ ausweisen, in denen folgende Regeln gelten: Es darf keine offenen Veranstaltungen wie Festbühnen oder organisierte Umzüge geben. Es gilt die 2G-Plus-Regel: Alle, die in diesen Zonen feiern wollen, müssen entweder vollständig geimpft und geboostert oder vollständig geimpft und frisch getestet sein. Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag.
  • Bei Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen benötigen auch Geboosterte einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Gleiches gilt für private Feiern mit Tanz in Innenräumen.

Es sei „rechtlich nicht mehr vertretbar“, Karnevalsfeiern komplett zu verbieten, betonte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Dienstag. Das Signal sei aber „definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind“. Untersagt sind laut Corona-Schutzverordnung Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und ohne Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.

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Die Kommunen könnten die Regelungen in den Brauchtumszonen stichprobenmäßig kontrollieren. Wer die Voraussetzungen nicht erfülle, müsse ein „nicht unerhebliches Bußgeld“ bezahlen. „Alternativ können sie bestimmte Bereiche absperren und die Zugangsvoraussetzungen in den Kontrollpunkten kontrollieren“, so der NRW-Gesundheitsminister.

Feiern im Innenbereich „wegen der Aerosole noch riskanter“

Bei Feiern, die in den sogenannten Brauchstumszonen drinnen stattfinden, bräuchten auch Geboosterte noch zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest. „Denn im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter“, begründete Laumann. Zudem dürften in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Festbühnen oder Karnevalszüge geschaffen werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Dienstag die neue Corona-Schutzverodnung für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. (Archivbild)
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Dienstag die neue Corona-Schutzverodnung für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. (Archivbild) © David Young/dpa

Die Kommunen könnten auch zusätzliche Schutzregeln für die Brauchtumszonen wie Maskenpflicht anordnen. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. „Für beides brauchen sie keine ausdrückliche Genehmigung meines Ministeriums“, sagte Laumann. Die Kommunen würden die Brauchtumszonen auch selbstständig ausweisen.

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Kritik an stichprobenartigen Kontrollen im Handel: „eine unwirksame Maßnahme“

Beim Handelsverband NRW stieß der kleine Schritt der Landesregierung auf Kritik. „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt Sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich, sagte Hauptgeschäftsführer Peter Achten. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste.

Auch mehrere Chefs großer deutscher Einzelhandelskonzerne sparten nicht mit Kritik, sie forderten in Gesprächen mit der „Bild“-Zeitung (Mittwoch) ein sofortiges Ende von 2G-Zugangsbeschränkungen im Handel - die Liste der 2G-Gegner reicht vom Schuhhändler Deichmann über die Parfümerie-Filialkette Douglas und Intersport bis zum Bekleidungshersteller s.Oliver oder dem Mode-Filialisten Kik.

Heinrich Deichmann fordert eine Abschaffung der 2G-Regel im Handel.
Heinrich Deichmann fordert eine Abschaffung der 2G-Regel im Handel. © FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

Deichmann-Chef Heinrich Deichmann sagte der Zeitung, die Zeit sei gekommen, die 2G-Regel im arg gebeutelten Handel endlich zu beenden. Der wirtschaftliche Schaden für den Handel sei massiv. Auch der Chef von S.Oliver, Claus-Dietrich Lahrs, kritisierte demnach: „Die 2G-Zugangsbeschränkungen sind wirkungslos und bedrohen die Existenz der Einzelhändler. Eine Fortsetzung dieser Politik bedeutet das Aus für Handel und lebendige Innenstädte.“ Die Geschäftsführerin der Douglas Group, Tina Müller, sagte laut „Bild“: „Die Zeit ist gekommen, Deutschland wieder in die Normalität zurückzuführen.“

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KiK-Chef Patrick Zahn forderte „endlich eine faktenbasierte Politik“. Zu diesen Fakten gehöre, dass Einkaufen mit Maske in Nordrhein-Westfalen genauso sicher wie in Hessen oder Niedersachsen sei. Der Chef der Sport-Kette Intersport, Alexander von Preen, sagte: „Wir brauchen endlich mutige, einheitliche Entscheidungen, die neben Pandemie-Eindämmung auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kundinnen und Kunden sowie den unzähligen Familienbetrieben im Handel mit einbeziehen“. Die Firmen benötigten einheitliche Corona-Regeln für alle. (mit dpa)

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