Düsseldorf. Geimpft, genesen oder getestet: Seit Freitag gilt in NRW fast überall die 3G-Regel. Warum sie im Wahllokal nicht umgesetzt werden kann.

Geimpft, genesen, getestet: Wer ins Speiselokal will, muss seit Freitag in Nordrhein-Westfalen eines der drei „Gs“ nachweisen können. Zumindest dort, wo die 7-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Für die Wahllokale bei der Bundestagswahl gilt das aber nicht. „Wählen ist ein Grundrecht“, sagt der für Wahlen zuständige Sprecher im NRW-Innenministerium auf dpa-Anfrage.

Allerdings rechnet er damit, dass für die Wahllokale eine Maskenpflicht gelten wird. Dazu werde die Coronaschutzverordnung voraussichtlich noch geändert. Zudem wird der Bundeswahlleiter Hygieneempfehlungen geben.

Update: Das NRW-Gesundheitsministerium hat am 27. August entsprechende Änderungen an der Coronaschutzverordnung umgesetzt: Demnach kann Maskenverweigerern der Zutritt zum Wahlbüro verwehrt werden.

In Baden-Württemberg bekommen Maskenverweigerer keinen Zutritt

Kommt die Maskenpflicht, stellt sich die Frage, wie mit etwaigen Maskenverweigerern umzugehen ist. In Baden-Württemberg sollen sie keinen Zutritt zum Wahllokal bekommen.

In Nordrhein-Westfalen heißt es, Maskenverweigerer könnten zwar auf die Briefwahl verwiesen werden, dürften aber am Wahltag „nach hiesiger Auffassung nicht pauschal von der Urnenwahl ausgeschlossen werden“. Die Wahlvorstände hätten ein Ermessen im Umgang mit ihnen.

Dennoch ist man im NRW-Innenministerium in Düsseldorf zuversichtlich, dass die Bundestagswahl am 26. September in Nordrhein-Westfalen ohne größere Zwischenfälle ablaufen wird. Schließlich haben die Kommunalwahlen auch schon während der Pandemie stattgefunden.

Gelüftete Wahlräume, Abstand, desinfizierte Kugelschreiber

Um die Ansteckungsgefahr gering zu halten, haben die Kommunen vor Ort Spielraum. Abstandsregeln, desinfizierte Kugelschreiber und gut gelüftete Wahlräume hätten sich bereits bei den Kommunalwahlen bewährt.

„Die Gegebenheiten vor Ort sind so unterschiedlich, dass zentrale Vorgaben wenig Sinn machen“, sagt der Sprecher. Und um die Identität des Wahlberechtigten zu überprüfen, könnte es ohnehin notwendig sein, dass dieser die Maske kurz herunterzieht, um einen Blick auf sein Gesicht zu gewähren. (dpa)