Essen. . Der Urnengang liefert Hinweise, wie viele Adressen in den Städten falsch sind. Das Einwohnermeldeamt wird bei nicht zustellbaren Wahlbenachrichtigungen eingeschaltet und ermittelt. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Anschriften vor Ort. Die Motive der „Schein-Mieter“ sind vielfältig.

Die bevorstehenden Wahlen bringen es ans Licht: Im Ruhrgebiet wohnen Zehntausende Menschen nicht an dem Ort, den sie im Bürgerbüro angegeben haben. Hinweis dafür sind Wahlbenachrichtigungen, die per Post nicht zugestellt werden konnten. Beispiele: In Duisburg wurden nach Angaben der Stadt 366 000 Wahlbenachrichtigungen verschickt, von denen 6800 nicht die Empfänger erreichten. In Oberhausen waren es 3200 (von 166 000), in Essen 2500 (460 000) und in Hagen 2000 (159 000).

Dafür kann es viele Gründe geben. Einfache Erklärungen: die falsche Beschriftung des Briefkastens oder ein Umzug, der noch nicht gemeldet ist. Doch es gibt auch Bürger, die sich vorsätzlich falsch anmelden. Die Motive der „Schein-Mieter“ sind vielfältig: Mit einem falschen Wohnsitz ist es zum Beispiel möglich, ein Konto zu eröffnen und damit über das Internet einzukaufen. Wenn das Konto nicht gedeckt ist, lässt sich der Betrüger nur schwer aufspüren.

Kommunalwahlen 2014Eine Wohnadresse ist Voraussetzung für das Beantragen von Sozialleistungen. Es soll auch vorkommen, dass sich Väter durch falsche Adressen Unterhaltszahlungen entziehen. Es gibt im Internet sogar Agenturen für Falschanmeldungen. Mietbetrüger haben es derzeit noch leicht: Das Meldegesetz verlangt bundesweit erst wieder ab Mai 2015 bei jedem Wohnsitzwechsel die Vorlage einer Vermieterbescheinigung.

Städte überprüfen die Anschriften

Das Einwohnermeldeamt wird bei nicht zustellbaren Wahlbenachrichtigungen eingeschaltet. Eine Überprüfung der Adressen ist zwar nicht vorgeschrieben. Dennoch ergreifen die Städte weitere Maßnahmen. Das sei „kein geringer Aufwand“, sagt Duisburgs Stadtsprecher Peter Hilbrands. „Wir ermitteln im Rahmen unserer Möglichkeiten.“ Auch eine Überprüfung der Anschriften vor Ort gehöre dazu: „Mitarbeiter fahren dort vorbei, sprechen auch mit den Nachbarn.“ In Oberhausen würden diese Anschriften dagegen „nur in Einzelfällen überprüft“, sagt Stadtsprecher Rainer Suhr. Falls es sich um Falschanmeldungen handelt, wird das Melderegister bereinigt.

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Von Matthias Korfmann und Christian Balke

Eine Besonderheit bringt diese Wahl allerdings mit sich, weil sich das Europawahlrecht vom Kommunalrecht unterscheidet. Wer in den Wochen vor der Wahl umgezogen ist und sich nach dem 20. April umgemeldet hat, muss die Kommunalwahl am neuen Wohnort bestreiten – die Europawahl dagegen am alten. Das betrifft allein in Gelsenkirchen etwa 600 Bürger.