München. Das Münchner Oberlandesgericht hat am Donnerstag im NSU-Prozess die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Der vorsitzende Richter setzte den Prozess nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort. Zur Begründung der Ablehnung wurden keine Angaben gemacht.
Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München beide Befangenheitsanträge der Hauptangeklagten Beate Zschäpe als unbegründet abgelehnt. Damit wird nach dem ausgefallenen Prozesstag am Mittwoch die Hauptverhandlung an diesem Donnerstag mit den geplanten Zeugenaussagen fortgesetzt. Geladen sind zwei frühere Nachbarn von Zschäpe aus der Zwickauer Frühlingsstraße und mehrere Polizeibeamte, die in Dortmund im Mordfall Mehmet Kubasik ermittelten.
Wie das Gericht mitteilte, seien die von der Verteidigung Zschäpes „vorgetragenen Sachverhalte nicht geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit der abgelehnten Richter zu begründen“. Der Vorwurf des ersten Antrages, dass das Gericht den Verteidigern zu geringe Honorar-Vorschüsse zubilligte, wurde zurück gewiesen. Schließlich, so heißt es, sei in dem Beschluss über die Auszahlung von 5000 Euro die „Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für eine effektive Verteidigung anerkannt“ worden.
Zschäpes Anwälte sahen Existenzgrundlage gefährdet
Dass in diesem Zusammenhang von der „Schwierigkeit des Tatnachweises“ gesprochen werde, könne „ernsthaft nicht die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen“. Verteidiger Wolfgang Stahl hatte einen Vorschuss von 77.000 Euro beantragt. In dem Befangenheitsantrag argumentieren die drei Anwälte Zschäpes, dass ihre berufliche Existenzgrundlage gefährdet sei.
Der rechte Terror der NSU„Irrelevant“ ist laut dem Gericht auch im zweite Befangenheitsantrag aufgeworfene Frage, ob der für Kostenfragen zuständige Richter Konstantin Kuchenbauer seine Entscheidung über die Auszahlung vorher mit Richterkollegen besprochen habe. Am Ende sei durch ihn allein entschieden worden.
Damit gebe es auch keinen Widerspruch zwischen der Aussage Kuchenbauers gegenüber der Verteidigern, er werde sich dazu mit den Richterkollegen besprechen und den späteren Erklärungen der anderen Richter, nicht an der Entscheidung über die Vorschüsse mitgewirkt zu haben.