Stockholm. .

Der Gründer der Internetplattform Wikileaks, Julian Assange, wird in Schweden per Haftbefehl gesucht. Ihm wird Vergewaltigung vorgeworfen. Die schwedische Staatsanwaltschaft will nun einen internationalen Haftbefehl erwirken.

Ein Stockholmer Gericht hat am Donnerstag einen Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange erlassen. Dem 39-jährigen Australier werden die Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Nötigung zweier Frauen zur Last gelegt. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Anklage will nun einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erwirken.

Sein Aufenthaltsort war zunächst nicht bekannt. Nachdem Assange zunächst beabsichtigt hatte, in Schweden eine weitere Wikileaks-Zentrale aufzubauen, ihm aber von der dortigen Einwanderungsbehörde keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden war, erklärte er Anfang November, einen Umzug in die Schweiz in Erwägung zu ziehen.

Anklage will Assange zu Vorwürfen befragen

Die leitende Staatsanwältin Marianne Ny erklärte, Assange habe bislang nicht zu den Ermittlungen ausgesagt. Daher wolle man ihn nun zur internationalen Fahndung ausschreiben, damit die Anklage ihn befragen könne.

Die Ermittlungen gegen Assange waren im August aufgenommen worden. Laut einem Polizeibericht lernten die zwei Frauen Assange am 14. August während eines Vortrags in Stockholm kennen. Sechs Tage später hätten sie gemeinsam Anzeige erstattet. Die Anschuldigungen kamen überdies vier Wochen nach der Veröffentlichung von brisanten Geheimdokumenten über den Afghanistankrieg auf der Plattform Wikileaks. Assange wies die Vorwürfe umgehend zurück und erklärte, dass sie gerade jetzt erhoben würden, sei „zutiefst beunruhigend“. Er deutete dabei an, dass sie aus Reihen des Pentagons kommen könnten, was wiederum in Washington sofort zurückgewiesen wurde.

Anwalt wirft Staatsanwältin Machtmissbrauch vor

Assanges Anwalt, Mark Stephen, sagte, beide Frauen hätten zunächst erklärt, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Assange gehabt zu haben, und erst später ihre Aussage geändert. Assange habe mehrfach signalisiert, für Befragungen zur Verfügung zu stehen, bevor er Schweden verlassen habe. Später habe er das Angebot von Großbritannien aus wiederholt.

Er habe angeboten, seine Aussagen persönlich oder per Telefon, Videokonferenzschaltung, E-Mail oder eidesstattlicher Erklärung zu machen. Doch sein Angebot sei von der schwedischen Staatsanwältin abgelehnt worden. Sie missbrauche ihre Macht, indem sie darauf bestehe, dass Assange nach Schweden zurückkehre.

Die Internetplattform Wikileaks, an deren Gründung im Jahr 2006 Assange beteiligt war, hat inzwischen fast 500.000 brisante US-Dokumente über die umstrittenen Einsätze in Afghanistan und im Irak veröffentlicht und damit weltweit Schlagzeilen gemacht. (dapd)