Los Angeles. Zwei Medikamente seien Schuld am Tod von Michael Jackson. Das geht aus dem Obduktionsbericht der Gerichtsmedizin hervor. Der vollständige Bericht wurde auf Antrag der Behörden noch nicht veröffentlicht. Die Wahrscheinlichkeit einer Anklage gegen den Leibarzt Conrad Murray steigt.

Michael Jackson ist nach Feststellung der Gerichtsmedizin in Los Angeles einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Mit dem am Freitag allerdings nur teilweise veröffentlichten amtlichen Autopsiebefund steigt die Wahrscheinlichkeit einer Anklage gegen den Leibarzt des «King of Pop», Conrad Murray. Davon unabhängig leitete der kalifornische Generalstaatsanwalt eine Untersuchung gegen mehrere Ärzte ein.

Jackson sei am 25. Juni an einer akuten Vergiftung durch das Narkotikum Propofol gestorben, erklärte der Gerichtsmediziner des Bezirks Los Angeles. Murray hatte dem für sein Comeback hart arbeitenden Sänger an diesem Tag Propofol verabreicht. Zu Jacksons Tod hätten weitere Beruhigungsmittel beigetragen, vor allem das unter dem Markennamen Ativan verkaufte Medikament mit dem Wirkstoff Lorazepam, hieß es in dem mit Spannung erwarteten Befund weiter. Im Blut des Sängers seien außerdem die Beruhigungsmittel Midazolam und Diazepam, das Schmerzmittel Lidocain und das Aufputschmittel Ephedrin festgestellt worden.

Der vollständige Obduktionsbericht wurde auf Antrag der Behörden bislang noch nicht veröffentlicht. Jacksons Arzt Murray hat zugegeben, Jackson am Morgen von dessen Todestag Propofol verabreicht zu haben. Der Kardiologe steht im Zentrum der Ermittlungen zum Tod Jacksons. Murray wurde bereits zwei Mal von der Polizei befragt, bislang jedoch nicht als Verdächtiger bezeichnet.

Murrays Anwalt fordert vollständigen Bericht

Auch die Schlussfolgerung der Gerichtsmedizin, dass es sich bei dem Fall um ein Tötungsdelikt handelt, heißt noch nicht automatisch, dass es zu strafrechtlichen Schritten kommt. «Diese Entscheidung ist für den Bezirksstaatsanwalt nicht bindend», erklärt der Rechtsprofessor Steve Cron. «Es ist aber ein weiteres Teil in dem Puzzle, das zu dem Schluss führt, das jemand wegen seines (Jacksons) Todes strafrechtlich belangt werden wird.»

Murrays Anwalt Edward Chernoff beklagte, dass nicht der vollständige Autopsiebericht veröffentlicht worden sei. Ohne alle Angaben sei es unmöglich, eine unabhängige Expertenmeinung zur Bedeutung der verschiedenen in Jacksons Körper gefundenen Pharmawirkstoffe einzuholen. (ap)

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