Der Wittener Satanistenmörder Daniel Ruda wird nicht vorzeitig entlassen. Das Landgericht Bonn hat seinen Antrag, nach elfeinhalb Jahren freizukommen, abgelehnt. Ruda hatte 2001 mit seiner damaligen Frau Manuela einen 33-jährigen Arbeitskollegen mit 66 Messerstichen getötet, angeblich auf Befehl Satans.

Die Große Strafvollstreckungskammer wies den Antrag auf Aussetzung seiner Freiheitsstrafe zur Bewährung zurück. Stattdessen soll die Vollstreckung der Strafe unterbrochen werden und der 37-Jährige nun erneut in den psychiatrischen Maßregelvollzug, sprich in die Forensik, kommen. Ruda hat den größten Teil seiner Strafe bisher im Gefängnis verbracht. Anders als seine Ex-Frau war er nur kurz in der Psychiatrie - er sei nicht krank und hatte deshalb Therapien stets abgelehnt. Dabei hatte ihm ein früherer Gutachter eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Ruda war Anfang 2002 zu 15 Jahren Haft und zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden.

Nach Ansicht der Bonner Kammer ist nicht auszuschließen, dass er immer noch unter einer psychischen Erkrankung leidet und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Im Hinblick auf seine bislang unbehandelte Persönlichkeitsstörung sei zu befürchten, dass er weitere erhebliche Straftaten begehen könne. Schon einmal, 2011 in Bochum, war Rudas Antrag auf vorzeitige Entlassung gescheitert. Neue Hoffnungen hatte sich der gebürtige Hertener gemacht, nachdem er nach vielen Jahren in der Bochumer Krümmede in die JVA Rheinbach verlegt wurde.

Dort war ein neues psychiatrisches Gutachten zu seinen Gunsten erstellt worden. Darüber hätten sich die Richter nun hinweggesetzt, weil sie „nicht wissen, was sie ihm glauben sollen“, wie sein Anwalt Hans Reinhardt einräumt. Sein Mandant habe sich in der Vergangenheit widersprüchlich zur Tat geäußert. Der Verteidiger will Ruda zur Psychiatrie raten. „Das ist eine neue Chance für Daniel.“ Wenn er Einsicht in seine Krankheit zeige und therapiewillig sei, könne er sich auf Dauer eine gute Perspektive erarbeiten.