Witten. . Um Drogen im Wert von 2000 Euro und um die Schuldfähigkeit des Angeklagten geht es in einem Prozess vor dem Wittener Amtsgericht. Vier Tüten Marihuana und eine Dose verbotener Pillen hatte die Polizei im Gefrierfach des 45-jährigen Angeklagten vorgefunden. Ob er zum Zeitpunkt des Fundes schuldfähig war, soll ein Gutachten klären.
Vier Tüten Marihuana, eine Dose verbotener Pillen: Weil er mit Drogen im Wert von 2000 Euro eingedeckt war, steht ein Wittener seit Mittwoch vor dem Amtsgericht.
Zum Urteil kam es noch nicht. Die wichtigste Frage ist noch offen: Ist der Mann überhaupt schuldfähig? Ältere Gutachten attestieren dem 45-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung. Ein neues soll klären, ob er zum Zeitpunkt der Drogenfunde in schuldfähig war. Polizeibeamte hatten beim gelernten Maler wegen einer Geldstrafe vorbeigeschaut, die dieser nicht gezahlt hatte. Dabei entdeckten sie die Drogen, die teils im Gefrierfach verstaut waren.
Die Staatsanwältin sagte, sie gehe davon aus, dass der Wittener mit den Drogen handelte. Sie stützt sich auf sein leeres Konto und 3600 Euro, die in einer Brotdose lagen. „Es spricht viel dafür, dass er damit Drogengeschäfte abwickelte.“ Der Angeklagte verteidigte sich: Wegen des schlechten Zustandes seiner Wohnung habe er weniger Miete gezahlt und das Geld gesammelt.