Witten. . Ein 23-jähriger Wittener muss sich wegen fünf brutalen Angriffen auf nichtsahnende Bürger vor dem Landgericht Bochum verantworten. Eine 17-Jährige hatte der Mann sogar mit einer Säge verletzt. Er hat die Taten bereits gestanden. Als Ursache nannte er Wahnvorstellungen.
Eine 17-Jährige verletzte er mit einer Säge schwer, einen Fahrkartenkontrolleur schlug er krankenhausreif. Aus diesem Grund steht ein 23-jähriger Wittener in Bochum vor Gericht. Ihm werden insgesamt fünf brutale Angriffe zur Last gelegt. Er hat die Taten bereits gestanden. Schuld sollen Wahnvorstellungen gewesen sein.
Immer wieder höre er Stimmen, erklärte der Wittener bei der Verhandlung vor dem Landgericht Bochum. Bevor er einen Mann an einer Supermarktkasse mit der Faust ins Gesicht schlug, habe er sich provoziert gefühlt. „Ich dachte, er hätte gesagt, ich wäre schwul“, sagte der 23-Jährige. „Da bekam ich einen Wutausbruch.“ Auch als er einen Mann in einem Kiosk schwere Prellungen im Gesicht zufügte, hatte er sich beleidigt gefühlt – offenbar wieder Einbildung.
Jochbeinbruch und Nasenbeinfraktur
Eine Zeugin, die in der Kurt-Schumacher-Straße gerade in ihr Auto steigen wollte, erinnert sich, wie der Angeklagte sie niederschlug. „Ich stand neben meinem Wagen, drehte mich um und plötzlich hat mich jemand ins Gesicht geschlagen. Ich merkte nur noch, dass ich stark blutete und ging zu Boden.“ Die Verletzungen waren übel: Sie erlitt einen Jochbeinbruch und eine Nasenbeinfraktur, auf dem linken Auge konnte das Prügelopfer lange nichts sehen.
Eine 17-Jährige hatte der Mann sogar mit einer Säge verletzt, die er zuvor angeblich in einer Garage gefunden hatte, als er durch Witten irrte. „Es war das erste Mal, dass ich jemanden mit einer Waffe verletzte“, sagte er erschrocken über sich selbst. Wusste er womöglich nicht, was er tat?
Schuldfähig oder nicht?
Zwei Gutachter fragten beim Angeklagten immer wieder nach: Wie es zur Wut komme, wie er sich im Wahn fühle. „Ich war im Halbschlaf, habe alles intensiver wahrgenommen“, so der Prügler. Die Sachverständigen müssen am Ende entscheiden, ob der 23-Jährige überhaupt schuldfähig ist oder möglicherweise zum Schutz der Allgemeinheit in eine Psychiatrie eingewiesen wird.
Wenn er für schuldunfähig erklärt würde, wären die Hoffnungen eines Fahrkartenkontrolleurs auf Schadenersatz dahin. Dieser war in der Linie 310 niedergestreckt worden. Diesmal will der 23-Jährige keine Stimmen gehört haben. Der Grund des brutalen Angriffs war einfacher. „Der Kontrolleur ließ mich nicht raus. Ich hatte kein Ticket.“