Bochum, . Obwohl sie insgesamt neun bewaffnete und maskierte Raubüberfälle begangen hatten, bleiben vier junge Straftäter in Freiheit. Das Landgericht Bochum gewährte allen vier Angeklagten eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist sehr umstritten; die Staatsanwaltschaft wollte Gefängnisstrafen.

Nach einer Serie von bewaffneten und teilweise brutalen Raubüberfällen sind vier junge Männer (17 bis 20) aus Bochum und Herne mit Bewährungsstrafen davongekommen. In erster Instanz hatte sie das Amtsgericht Bochum zu Jugendstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei dieser Strafhöhe nicht mehr möglich.

Die Täter gingen gegen die Bestrafung in Berufung - und hatten Erfolg auf ganze Linie. Die 8. Strafkammer des Landgerichts reduzierte die Strafen auf jeweils zwei Jahre und setzte sie zur Bewährung aus. Teilweise müssen sie teilweise 50 Sozialstunden leisten und eine Gesprächstherapie machen.

Mit Gaspistolen und Hammer

Vor einem Jahr hatten die Heranwachsenden Angst und Schrecken verbreitet. In nur wenigen Wochen überfielen sie mit Softair- und Gaspistolen sowie mit einem Schlagstock und Zimmermannshammer insgesamt neun Spielhallen, Kioske und ein Wettbüro in Bochum und Herne. Maskiert waren sie mit Sturmhauben und Nylonstrumpfhosen. Einer der Täter haute einem Opfer mit einem Totschläger auf den Kopf. „Das ist ohne Worte“, sagte die Staatsanwältin einmal im Prozess. „Sie haben es gemacht wie die Großen.“ Die Anklägerin wollte bis zu vier Jahre Haft, zumal einige Opfer psychisch sehr unter den Verbrechen gelitten haben. Die Gesamtbeute betrug rund 4000 Euro.

Täter hätten sich positiv entwickelt

Das Landgericht Bochum ließ indes alle vier auf freiem Fuß. Einem Gerichtssprecher zufolge begründeten die Richter dies damit, dass sich die Angeklagten seit der Tat sehr positiv entwickelt hätten. Zwei der Täter, die zur Vermeidung von U-Haft in Jugendeinrichtungen gekommen seien, hätten beste Zeugnisse erhalten. Die Tatserie sei nur eine kurze kriminelle Phase in ihrem Leben gewesen.