Essen. . Ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter muss sich ab Montag wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes vor dem Landgericht Essen verantworten. Volker W. (43) soll die geistig behinderte Monika O. (58) in seiner Wohnung getötet haben. Die Leiche versteckte er im Keller. Angehörige hatten die Frau als vermisst gemeldet.
Am 28. Mai dieses Jahres melden die Angehörigen von Monika O. sich bei der Polizei: Die geistig behinderte Frau, die sich mit dem Sammeln von Leergut ein paar Cent zu ihrem Lebensunterhalt dazuverdient, wird vermisst. Was die Familie zu dem Zeitpunkt nicht wissen kann. Vermutlich ist Monika O. bei der Vermisstenmeldung längst nicht mehr am Leben, mutmaßlich nach einer versuchten Vergewaltigung, getötet durch den mehrfach verurteilten Sexualstraftäter Volker W. (43). Zwei Wochen nach der Tat legt der gebürtige Dorstener gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Geständnis ab. Dass W. die Frau getötet hat, räumt er ein, die versuchte Vergewaltigung streitet der 43-jährige ab. Ab dem kommenden Montag steht Volker W. vor der II. Strafkammer des Landgerichts Essen. Sechs Verhandlungstage sind zunächst angesetzt.
Mit einem Trick lockt W. das ahnungslose Opfer am Tattag in seine Wohnung. Dort habe er Pfandflaschen, die er abgeben wolle. Monika O. folgt ihm ins Haus an der Stauderstraße in Altenessen. Im Wohnzimmer seiner Wohnung soll W. dann versucht haben, sie zu vergewaltigen. Das Vorhaben scheitert an der Gegenwehr des nur 1,44 Meter kleinen Opfers. Für O. ist es das Todesurteil. Um die versuchte Vergewaltigung zu vertuschen, so die Anklage, soll sich W. zum Mord entschlossen haben. Laut Anklage würgt er sie zunächst bis zur Bewusstlosigkeit. Dann schleppt er sie ins Badezimmer und fügt ihr mit einem Haushaltsmesser zwei Stichverletzungen am Hals zu. Monika O. verblutet. Die Leiche trägt W. in den Keller. Dann säubert er Wohnung und Flur vom Blut. Erst am 10. Juni, zwei Wochen nach der Tat, wird die Leiche entdeckt. Nachbarn haben sich über Verwesungsgeruch im Haus beschwert. Der Hausmeister und die Vermieterin machen den grausigen Fund. Zwei Tage später wird W. festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft.
Erschreckende Vorgeschichte
Es ist nicht zuletzt die Vorgeschichte von W., die erschreckt: Gerade drei Monate vor der Tat war der 43-Jährige unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen worden. „Gesessen“ hatte er zwei Jahre wegen sexuellen Missbrauchs eines damals 11 Jahre alten Mädchens, der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Wegen Vergewaltigung war W. schon Ende der 80er Jahre zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Im April 1996 hatte das Landgericht Essen wegen versuchter Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verhängt. W. wurde in der Psychiatrie untergebracht, die er erst nach elf Jahren wieder verlassen durfte. Bei der letzten Verurteilung 2010 hatte die Kammer die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geprüft - und aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes droht W. eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Noch in der Strafhaft Anfang dieses Jahres beginnt W. eine Sexual- und Psychotherapie. „Unauffällig“ soll sich der Angeklagte in den Einzelgesprächen gezeigt haben. Eine Woche nach der Tat hat W. einen Gruppentermin: „Unauffällig“ zeigt er sich auch noch, als Monika O. schon tot in seinem Kellerversteck liegt, als Polizei und Familie noch nach der Frau suchen.