Witten/Haltern/Essen. Acht Jahre liegen die Taten zurück, die der 52-jährige Wittener selbst bei der Polizei angezeigt hatte. Und doch muss der Fernfahrer für drei Jahre ins Gefängnis, weil er seine damals neunjährige Tochter auf einem Campingplatz in Haltern sexuell missbraucht hatte. So urteilte das Landgericht Essen.

Auf einem Campingplatz in Haltern hat ein Vater aus Witten seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht. Acht Jahre liegen die Taten zurück. Die Tochter, damals neun Jahre alt, sagte nun vor dem Landgericht Essen gegen ihren Vater aus.

Der Vater, er ist ein Wiederholungstäter. Schon 2002 hatte das Landgericht Bochum ihn zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt, weil er fünfmal eine leibliche Tochter aus einer außerehelichen Beziehung missbraucht hatte. Das hielt ihn aber nicht davon ab, in den Sommerferien 2004 eines seiner ehelichen Kinder zum Opfer zu machen.

Campingwagen in Haltern-Flaesheim

Urlaubszeit, in Haltern-Flaesheim hatte die Familie ihren Campingwagen aufgebaut, verbrachte dort vermeintlich unbeschwerte Stunden. Perfide: Als die damals Neunjährige mit Bauchschmerzen nachts zu ihm ins Bett kletterte, streichelte er zunächst fürsorglich ihren Bauch, griff dann aber in ihren Intimbereich. Wenige Tage später legte er sich nachts zur Tochter ins Bett, küsste und streichelte ihren Körper.

Offiziell blieben die Taten sieben Jahre lang geheim. Aber in der Familie gab es Stress. Die heute 17-Jährige schilderte am Montag als Zeugin, wie sehr sie noch heute unter den Folgen des Missbrauchs leide. Wie sie durch diese Taten aggressiv wurde, früh Haschisch und Alkohol nahm, immer wieder von zu Hause abhaute. „Ich führe auch heute kein normales Leben“, sagte sie. „Erzeuger, nicht Vater“, distanziert sie sich von ihm. Und betont, dass sie ihm den Tod wünsche, dass sie Mordgedanken hege. „Ekel“ empfinde sie angesichts seiner Person: „Ich kann ihn nicht ansehen.“ Geschlagen und getreten hätte er sie und die anderen Kinder auch. Nur gegenüber der Mutter habe er sich als der liebe Papa gezeigt.

Nach Streit zur Polizei gegangen

Nach einem Streit in der Familie, bei dem die Tochter ihm Vorwürfe machte, ging der Angeklagte am 13. Dezember 2011 selbst zur Polizei und zeigte sich an. Reinen Tisch wollte er machen. Richterin Luise Nünning: „Da beugte er sich dem außerordentlichen Druck, den das rebellische Verhalten der Tochter ausgelöst hatte.“ Um psychologische Hilfe, um Therapie hatte er die Polizei gebeten und sich enttäuscht gezeigt, dass sie ihn dabei nicht beriet.

Opfer-Anwalt Hartmut Hardt hielt ein ganz knappes Plädoyer und zitierte aus dem früheren Urteil des Landgerichts Bochum: „Abscheuliches Fehlverhalten, skrupellos.“ Danach schloss er: „Und dann hat er’s wieder getan.“

Wiederholungstäter

Auf schweren sexuellen Missbrauch erkannte die V. Essener Strafkammer, weil der Wittener ein Wiederholungstäter sei. Er habe im Bochumer Urteil lesen können, wie schlimm der Missbrauch für Kinder sei. Denn seine uneheliche Tochter sei später ins Heim gekommen. Diese Folgen seiner Tat hätten die Bochumer Richter deutlich ins Urteil geschrieben, erinnerte Nünning. Den Angeklagten hätte das aber nicht gestoppt: „Und dann macht er es mit der anderen Tochter.“ Auch deren Leben zeige deutlich die Ausgrenzung innerhalb der Familie. Mutter und Schwestern hatten am Montag die Aussage verweigert. Die Richterin: „So isoliert steht sie da.“