Witten. Zum wiederholten Male hält die Ankündigung zu einer „Facebook-Party“ die Stadtverwaltung auf Trab. Ein bislang anonymer Gastgeber hat die Veranstaltung für das nächste Wochenende in Witten angekündigt. Knapp 2000 Gäste waren zu der Spontan-Feier eingeladen.
Die Toleranzgrenze gegenüber „Facebookpartys“ ist in Witten längst überschritten. „Lasst es doch einfach sein“, heißt es in einer genervt klingenden Mitteilung der Stadtverwaltung. Schon wieder hat jemand über das soziale Netzwerk zu einer Spontanparty aufgerufen.
Mehr als 1800 Einladungen
Einladungen zu der Veranstaltung gingen an 1825 Menschen. Sie sollen sich am Samstag, 4. August, an einem Ort im Stadtgebiet zusammenfinden. Auf die Facebookparty aufmerksam geworden ist die Stadtverwaltung dank eines anonymen Hinweisgebers. „Nur so können wir entsprechend reagieren“, erklärt Lena Kücuk, Pressesprecherin der Stadt Witten. Dabei könnten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung getrost auf die Spontanfete verzichten. Denn für sie heißt es, am Wochenende eine Extraschicht einzulegen. „Für uns ist dies kein läppisches Ärgernis“, meint Kücük. Denn solche Einsätze kosten viel Geld. „Und das bezahlt in letzter Konsequenz der Steuerzahler“, sagt die Pressesprecherin. Denn neben dem Ordnungsamt müssen auch Polizisten anrücken. Derzeit arbeiten die Beamten und die Polizei einen Einsatzplan aus.
Die Chancen, das Geld von dem Verursacher solcher Partys wiederzuerhalten, sind derzeit noch gering. Im jüngsten Fall hatte die Stadt Witten gegen einen Verursacher ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro angedroht. Das deckt bei weitem nicht die Kosten für die Einsatzkräfte, die bei einer unberechenbar großen Facebookparty vor Ort sein müssen. Und abschreckende Wirkung hatte ein derart vergleichsweise geringer Betrag offensichtlich auch nicht.
Forderung: Verursacher sollen zahlen
Nicht zum ersten Mal gibt es die Anregung, die Kosten für den Aufwand, den eine Spontan-Fete erzeugt, dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Klaus Noske, CDU-Faktionschef in Witten und Polizeidirektor in Gelsenkirchen, hält die finanzielle Beteiligung für Facebookparty-Veranstalter künftig für plausibel. „Verhaltensstörer, die die öffentliche Sicherheit gefährden, könnten laut Polizeigesetz zu Rechenschaft gezogen werden“, erklärt der ehemalige Chef der EN-Kreispolizeibehörde. Auch, wenn sie nicht vor Ort wären.
Doch noch ist nicht klar, ob künftig höhere Geldbeträge auf leichtsinnige Facebookparty-Veranstalter zukommen. „Rechtlich befinden wir uns in einer Grauzone“, sagt der Polizist. Es gebe noch keine Erlasslage. Dennoch scheint in Polizeikreisen die Überzeugung größer zu werden, dass abschreckende Geldbeträge hilfreich wären. „Ordnungsgelder in Höhe von 1000 Euro decken bei weitem nicht die Kosten für die Einsatzkräfte, Müllabfuhr und die Reinigung“, so Noske. Er hält eine klare Rechtslage für das wirksamste Mittel. „Das nimmt sonst neue Dimensionen an“, sagt er und: „Dass für den Spaß und die Randale andere Steuergelder verschwendet werden, bereitet mir Bauchschmerzen.“