Witten. . Die Einladung zu seiner Geburtstagsparty im Stadtpark hat für einen 23-jährigen Wittener womöglich ein finanzielles Nachspiel. Im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichte die Fete als Veranstaltung. Das Ordnungsamt drohte darauf mit 5000 Euro Strafe.
Ein 23-Jähriger Wittener wollte am vergangenen Freitag seinen Geburtstag im hiesigen Stadtpark feiern. Dazu hatte er etwas mehr als 400 Freunde über das soziale Netzwerk „Facebook“ eingeladen. Das Ordnungsamt der Stadt Witten erteilte daraufhin ein Verbot für die Veranstaltung und drohte mit 5000 Euro Strafe, sollte diese doch stattfinden.
Er staunte nicht schlecht, als er plötzlich eine Ordnungsverfügung der Stadt Witten in seinen Händen hielt. Auch noch an ihn adressiert. Eigentlich wollte er doch nur seinen Geburtstag feiern. Weil die Party des 23-Jährigen aber im Wittener Stadtpark steigen sollte, sah das Ordnungsamt sich gezwungen, die Veranstaltung im Vorfeld zu untersagen. Problem: das Geburtstagskind hatte über Facebook zu seiner Feier eingeladen. Über 400 Leute wurden da kontaktiert. Davon hatten 60 bereits fest zugesagt. Dazu hatte er geschrieben, dass es in Ordnung sei, noch jemanden mitzubringen. Später löschte er diesen Eintrag jedoch wieder. Des Weiteren schrieb er: „Deckt euch mit Sachen, Dingen und Gedöns, sprich festen, flüssigen und gasförmigen Drogen ein und feiert mit mir, bis die Bullen kommen.“ Für das Ordnungsamt war das zu viel. Es drohte dem 23-Jährigen mit 5000 Euro Strafe, sollte diese Veranstaltung auf Wittener Gebiet stattfinden. Zusätzlich untersagte es jeden weiteren Aufruf dieser Art. Davon erfahren hatte es durch einen anonymen Hinweis.
Dass seine Party solche Wellen schlagen würde, hatte der 23-Jährige Wittener nicht erwartet. „Ich hatte kein Geld und bei mir im Garten konnte ich auch nicht feiern. Da habe ich über Facebook halt in den Stadtpark eingeladen“, sagt er. „Die Einladung ging nur an Personen, von denen ich gedacht hätte, dass sie mich nicht missverstehen würden.“ Mit „festen, flüssigen und gasförmigen Drogen“ seien „legale“ Drogen wie Alkohol und Zigaretten gemeint gewesen. Und „bis die Bullen kommen“ sollte eigentlich „bis der Arzt kommt“ bedeuten. Für die Beamten, war das auf jeden Fall zu missverständlich. „Der Park ist eine öffentliche Fläche. Wenn jemand dort zu Drogenkonsum aufruft, dann geht das nicht“, sagt Lena Kücük, Pressesprecherin der Stadt Witten. „Ein weiteres Problem hierbei ist der unüberschaubare Adressatenkreis“, ergänzt sie. „Wir wollen einfach eine Eskalation im öffentlichen Raum vermeiden.“ Eskalation sei aber nie das Ziel gewesen, so der 23-Jährige. „Ich kenne die Personen, die ich eingeladen habe, alle. Sie wohnen hier in der Umgebung“, sagt er. „Ich bin der Meinung, dass hier maßlos übertrieben wird.“ Er ist zudem wütend, da die Beamten früh morgens in seiner Wohnung aufgetaucht waren, um die Sache mit ihm persönlich zu klären. „Diese Leute öffnen einfach meine Tür und stehen wenig später in meinem Wohnzimmer“, ärgert er sich. Laut Stadt ist es in solchen Angelegenheiten aber besser, Dinge persönlich und vor allem schnell zu klären.
Trotz seiner Wut kam der Wittener den Auflagen des Ordnungsamtes umgehend nach und löschte die von ihm erstellte Veranstaltung auf Facebook. Danach folgte auch kein weiterer Aufruf mehr. Eine Ordnungswidrigkeit besteht dennoch. Ihn erwartet nun eine Geldstrafe. Diese kann bis zu 1000 Euro betragen. Ob Missverständnis oder nicht, der Zeitpunkt für diese Aktion war schlichtweg ungünstig gewählt. Seit der 18-Jährige Hagener Timo Kann in den letzten Wochen mehrmals zu solchen Facebook-Partys aufgerufen hatte, sind diese ein heikles Thema. Die Städte sind daher besonders sensibel und werden gegen jeden weiteren Aufruf dieser Art vorgehen. Auch die Stadt Witten ist für jeden Hinweis auf weitere Facebook-Partys dankbar.