Witten. Wegen Corona und Bürgergeld-Umstellung wurden Wohngeld-Anträge ohne Überprüfung bewilligt. Nun wird der Zuschuss für 941 Haushalte neu berechnet.

Nach einer Pause von gut vier Jahren wird das Jobcenter EN in Kürze wieder prüfen, ob die Kosten für die Unterkunft, die Empfänger von Bürgergeld geltend machen, angemessen sind und damit in voller Höhe übernommen werden können. 941 Mieten in Witten werden aktuell über das Jobcenter bezahlt.

Die Betroffenen hatten seit März 2020 ohne weitere Rückfragen die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen. Grund dafür waren laut EN-Kreis Sonderregelungen während der Coronapandemie sowie eine einjährige Karenzzeit im Zusammenhang mit dem Anfang 2023 eingeführten Bürgergeld. Jetzt muss aber wieder nach den rechtlichen Vorgaben der „Angemessenheit“ geprüft werden.

2.600 Mal werden die Kosten neu berechnet

Aus einer Vorlage, die jetzt im Ausschuss für Arbeitsmarktpolitik des Ennepe-Ruhr-Kreises diskutiert werden wird, geht hervor: Für rund 2.600 Bedarfsgemeinschaften im Kreis, davon 941 in Witten, müssen die Kosten für ihre Unterkunft zukünftig anders gedeckelt werden. Das Jobcenter EN wird sich jeden Einzelfall ansehen, wenn Leistungen turnusmäßig wieder bewilligt werden müssen.

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Die Grundlage der Neuberechnung findet sich ebenfalls in der Vorlage: Die neun Städte des Kreises wurden in vier Räume aufgeteilt, für diese wurden Nettokaltmieten für Haushalte festgesetzt. Ermittelt wurden diese durch das Auswerten von mehr als 8.000 Mietwohnungsangeboten durch das Institut Empirica.

Jobcenter zahlt Vier-Personen-Haushalt in Witten maximal 630 Euro

Beispiele: In Gevelsberg oder Schwelm gelten 330 Euro als angemessene Nettokaltmiete für einen 1-Personenhaushalt, in Herdecke und Wetter sind es 450 Euro für einen 2-Personenhaushalt, 530 Euro müssen in Hattingen für drei Personen reichen und in Witten zahlt das Jobcenter 4-Personenhaushalten maximal 630 Euro. 5-Personenhaushalten stehen je nach Wohnort zwischen 700 (Südkreis) und 810 Euro (Herdecke/Wetter) zur Verfügung.

Eine weitere Erkenntnis des Instituts: Im Auswertungszeitraum 2022/2023 standen für bedürftige Ein- bis Fünf-Personen-Haushalte angemessene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

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Neben den Nettokaltmieten haben die Empfänger von Bürgergeld auch Anspruch auf den Ausgleich der so genannten kalten Nebenkosten wie Grundsteuer, Abwasser, Straßenreinigung und Abfallgebühren sowie der Heizkosten. Für die kalten Nebenkosten nennt die Vorlage einen kreisweit einheitlichen Betrag von 2,07 Euro pro Quadratmeter. Die Prüfung, ob die Heizkosten angemessen sind, erfolgt nach dem jeweils aktuellen Bundesheizspiegel.

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