Witten. NRW fördert den Eigenheimbau - nicht nur für Familien. Wieviel es gibt, hängt auch vom Standort ab. Was für Witten gilt.
Gestiegene Bauzinsen, hohe Immobilienpreise, teures Material – die Stimmung am Wohnungsmarkt ist nicht gut. Aber es gibt durchaus positive Nachrichten: Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung bauen oder kaufen möchte, wird vom Land NRW mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Die entsprechenden Richtlinien wurden gerade aktualisiert. Ein Wittener Finanzexperte hat durchgerechnet, was das für Menschen in der Ruhrstadt bedeuten kann.
„Eine vierköpfige Familie erhält ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 196.000 Euro – bei einem Brutto-Jahresgehalt bis knapp 66.000 Euro“, sagt LBS-Gebietsleiter Volker Große-Herzbruch. Anspruch auf das staatliche Darlehen haben aber alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Und zwar unabhängig vom Alter und Familienstand, also auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern.
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Niedriger Zinssatz auf 30 Jahre festgeschrieben
„Der Zinssatz für die Darlehen ist für 30 Jahre festgeschrieben und liegt bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent“, sagt Große-Herzbruch. Zum Vergleich: Die Zinssätze bei Banken liegen derzeit bei rund vier Prozent. Besonders attraktiv werden die öffentlichen Mittel auch durch den Tilgungsnachlass des Landes, zehn Prozent der Darlehenssumme müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings nicht mehr in voller Höhe.
Städte sind in Kategorien eingeteilt
Das Land teilt seine Städte und Kommunen auch in unterschiedliche Kostenkategorien von eins bis vier ein. Je größer die Kostenkategorie einer Gemeinde, desto höher ist das Grunddarlehen, das das Land gewährt. Witten gehört zur Kategorie drei. Entsprechend liegt die Grundförderung in Witten bei 148.000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenzen sind es 60.000 Euro weniger.
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Dazu kommen bis zu 24.000 Euro je Kind oder Schwerbehindertem sowie weitere Fördermöglichkeiten. Wer zum Beispiel mit Holz baut, erhält 17.000 Euro zusätzlich, bei Barrierefreiheit sind es 11.500 Euro. Wer ein Effizienzhaus 40 baut, bekommt noch 30.000 Euro obendrauf.
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„Die Förderung des Landes kann gerade für Haushalte mit geringerem Einkommen die entscheidende Hilfe für den Schritt ins Wohneigentum sein“, ist Volker Große-Herzbruch überzeugt. Wichtig sei vor allem, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt werden.
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