Witten. Ein handfester Streit mit einem Polizisten wird für ein Taxi-Ehepaar richtig teuer. Vor dem Kinderheim in Witten-Herbede hatte das Duo rotgesehen.

Nach einem erbitterten Streit um eine Engstelle vor dem Kinderheim in Witten-Herbede ist ein Taxifahrer-Ehepaar (beide 46) aus Witten am Bochumer Landgericht noch einmal mit einem „blauen Auge“ davongekommen. Ein Berufungsprozess endete ohne Verurteilungen – dafür aber mit empfindlichen Geldauflagen.

Es war der 9. Juni 2022, die Taxifahrerin befand sich auf einer Stamm-Tour mit Kindern zu dem Wohnheim an der Rüsbergstraße. „Ich bin mit meinem Taxi eingebogen, ein Pkw kam mir entgegen“, erinnerte sie sich. Die Autos standen sich frontal gegenüber. Aus dem Pkw soll der Beifahrer – wie sich später herausstellen sollte, ein Polizeibeamter – der Taxifahrerin Handzeichen zum Zurücksetzen gegeben haben. Aus dem Taxi konterte die Fahrerin mit Blick auf die Straßenkurve im Rücken ihres Fahrzeugs: „Ich fahre die Tour seit Jahren. Immer fährt der zurück, der gerade runter vom Gelände kommt. Ich fahre nicht rückwärts!“ Zwei Autos, kein Nachgeben – keine Lösung.

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Polizeibeamter versetzt sich spontan in den Dienst

Zusätzliche Busse und Fahrzeuge sollen die Einfahrt zum Kinderheim angesteuert haben. Es soll wild gehupt und gestikuliert worden sein. Im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Witten vom 19. April 2023 ist unter anderem die Rede davon, dass sich der Polizeibeamte aus seiner Freizeit „in den Dienst versetzte“, seinen Ausweis vorzeigte, von der Taxifahrerin die Personalien verlangte.

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Die 46-Jährige wiederum lehnte das ab, weil sie über ihren Mann in der Taxizentrale selbst die Polizei angefunkt hatte. Im weiteren Verlauf soll es dann zu Beleidigungen durch die Taxifahrerin („Penner“), später auch zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Der Beamte soll die Wittenerin laut Urteil im „Polizeigriff“ zu Boden gebracht, dort minutenlang knieend fixiert haben. Nachdem später der Mann der Taxifahrerin erschien, soll er dem Polizeibeamten zwei Schläge gegen die Schulter versetzt haben.

Geständnis und Entschuldigung in zweiter Instanz

Anders als noch in erster Instanz, räumte das Taxi-Ehepaar am Dienstag, 12. März, vor der Berufungskammer sein Fehlverhalten ein, entschuldigte sich bei dem Polizisten. Für Gericht und Staatsanwaltschaft am Ende gewichtige Gründe, das erste Urteil (Geldstrafen in Höhe von 7200 und 9000 Euro) zu kippen und stattdessen eine Einstellung der Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu befürworten. Den beiden Taxifahrern wurde die Zahlung von Geldauflagen in Höhe von jeweils 4000 Euro auferlegt. Jeweils 500 Euro sollen davon als Schmerzensgeld an den seinerzeit verletzten Polizisten fließen.

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