Witten. Das Straßenverkehrsamt rät allen Wittener Bürgern, ab dem 1. September Anträge online zu stellen. Das hat Einfluss auf die Kosten.

Ab Freitag, 1. September, können Wittener Bürgerinnen und Bürger Gebühren sparen, wenn sie Dienstleistungen des Straßenverkehrsamts online wahrnehmen. Der virtuelle Behördengang ist ab der kommenden Woche aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsordnung möglich.

„Digital und ohne Besuch war rund um das Zulassen bei uns schon seit 2015 Einiges möglich. Neu sind jetzt die günstigeren Gebühren für diejenigen, die diesen Weg wählen“, sagt Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung.

Wittener sparen Zeit und Geld

Wer sein Fahrzeug außer Betrieb nehmen möchte, zahlt im Amt 15,90 Euro, online kostet das Ganze nur 2,10 Euro. Zudem zahlen Fahrzeughalter für Neuzulassungen online 12,80 Euro statt 30 Euro. Die Preise können sich je nach Einzelfall aber aufgrund der Kosten für Klebesiegel oder Gebühren für das Wunschkennzeichen noch erhöhen.

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Ein weiter Vorteil der neuen Verordnung: Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann unmittelbar und mit ungestempeltem Kennzeichen losfahren. Als Nachweis für das ordnungsgemäße Anmelden muss in diesen Fällen der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und am Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Gültig ist dieser zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente erhalten die Halterinnen und Halter per Post.

Die Online-Dienstleistungen sind unter en-kreis.de zu finden.