Witten. Der überwiegende Teil der Führerscheinbesitzer in Witten muss seine Fahrerlaubnis umtauschen. Für eine Altersgruppe endet die Frist schon bald.

Derzeit reißen sich viele Bürger um Termine in der Führerscheinstelle des Kreises und beim Bürgerservice der Stadt: Sie möchten ihren alten „Lappen“ gegen eine neue Plastikkarte tauschen, wobei in zahlreichen Fällen von wollen nicht unbedingt die Rede sein kann.

Denn der Abschied von dem grauen oder rosafarbenen Dokument fällt oftmals schwer. Doch eine entsprechende EU-Richtlinie lässt da keine Wahl. Über kurz oder lang müssen alle Fahrerlaubnisse, die aus der Zeit vor dem 19. Januar 2013 stammen, umgetauscht werden. Für die verschiedenen Geburtsjahrgänge gelten Fristen. Und die endet im Fall der Jahrgänge von 1953 bis 1958 am 19. Januar 2022. Bei der Führerscheinstelle hat sich die Zahl der Anträge verfünffacht, von rund 20 auf 100 am Tag, bei der Stadt waren es im November und Dezember über 460. Für Januar sind schon über 60 Termine gebucht.

Welche Umtauschfristen gelten

Längst nicht alle Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 haben noch die Fahrerlaubnis im Lappenformat. Wer nach dem 1. Januar 1999 Änderungen beantragt hat, bekam bereits den Schein im Scheckkartenformat. Zudem haben sich auch eine Reihe von Bürgern entschieden angesichts von Reisen oder längeren Aufenthaltsaufenthalten die Kartenversion zu beantragen.Für Führerscheine, die vor Ende 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Umtauschfristen: Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033, 1953 bis 1958: bis 19. Januar 2022, 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023, 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024, 1971 oder später: bis 19. Januar 2025, Führerscheine aus der Zeit von 1999 bis 19. Januar 2013: Jahrgänge 1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026, 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027, Jahrgänge 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028, Jahrgang 2008: bis 19. Januar 2029, Jahrgang 2009: bis 19. Januar, Jahrgang 2010: bis 19. Januar 2031, Jahrgang 2011: bis 19. Januar 2032, Jahrgang 2012 und bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.Die neuen Führerscheine, die die Bundesdruckerei erstellt, sind nicht dauerhaft, sondern 15 Jahre gültig.

Muss man seinen „Lappen“ eigentlich für immer abgeben, um die Karte aus Kunststoff zu erhalten?

Da kann der Leiter der Führerscheinstelle im EN-Kreis, Christian Götte, die Leute beruhigen. „Das ist nicht erforderlich.“ Die Autofahrer können den alten Ausweis behalten, der dann allerdings entwertet wird.

Wie funktioniert der Umtausch?

Die betroffenen Bürger brauchen ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Zudem müssen sie einen Antrag ausfüllen, den sie sich aus dem Internet herunterladen oder auch bei dem Termin ausfüllen können. Um den Antrag zu stellen, ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen.

Wie geht es dann weiter?

Die Bürger erhalten bei dem Termin zunächst einmal ihren Führerschein zurück, der jetzt aber mit einem Vermerk versehen ist: Die Gültigkeit erlischt entweder, wenn sie den neuen Führerschein bekommen haben und spätestens in drei Monaten. Es dauert, so Götte, rund drei bis vier Wochen, bis die Bundesdruckerei den neuen Führerschein zuschickt.

Fallen für den neuen Führerschein eigentlich auch Gebühren an?

Wie bei vielen anderen Dienstleistungen gibt es auch diesen nicht umsonst. Der Bürger wird mit 30,40 Euro zur Kasse gebeten.

Was passiert eigentlich, wenn man Fristen versäumt?

Gesucht: Geschichten rund um den Führerschein

Gerade ältere Führerscheine sind oftmals mit allerlei Erinnerungen verbunden, nicht zuletzt auch wegen der Porträtfotos aus längst vergangener Zeit. Die WAZ-Redaktion möchte solche Geschichten rund um rosa und graue „Lappen“, aber natürlich auch um die Plastikkarten sammeln, um anschließend darüber zu berichten.Wer Lust hat mitzumachen, kann sich per Mail bei der Redaktion melden (redaktion.witten@waz.de). Wer Fragen hat, wendet sich an folgende Rufnummer: 0152/310-42311.

Wer mit einem ungültigen Führerschein von der Polizei erwischt wird, zahlt ein Verwarngeld von zehn Euro. Aus Kulanzgründen sollen die Knöllchen aber erst ab Anfang Juli verteilt werden. Zu echten Problemen kann es im Ausland kommen. Die Polizisten dort sind mit dem „Lappen“ wenig vertraut und machen mitunter auch Schwierigkeiten, wenn sie meinen, auf dem jahrzehntealten Porträtfoto den Führerscheininhaber nicht mehr wiederzuerkennen.

Weshalb wurde eigentlich der Führerschein-Umtausch beschlossen?

Die Europäische Union und die Bundesrepublik wollen für einheitliche Dokumente sorgen, die zudem auch noch fälschungssicher sein sollen. Darüber hinaus vollzieht sich mit dem Umtausch auch eine zentrale Erfassung aller Führerscheine beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, die es bislang noch nicht gibt, so Götte. Denn die begann erst 1999, als die Plastikkarten eingeführt wurden. Zudem sind die neuen Führerscheine 15 Jahre lang gültig, sodass auch dann ein neues Porträtfoto fällig wird, bei den „Lappen“ sieht man oftmals noch Fotos aus Jugendzeiten.

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