Witten. Eine neue Bürgerinitiative sagt Schmutz, Lärm und Vandalismus im Wittener Johannisviertel den Kampf an. Was tun eigentlich Polizei und Stadt?

Runde Tische fürs Johannisviertel hat es in den vergangenen Jahren schon gegeben – wirklich geändert hat sich nicht viel. Eine neue Bürgerinitiative („Jo… für Witten“) beklagt nun wieder Missstände wie Alkohol, Lärm, Verschmutzung und Vandalismus – gerade in den späten Abendstunden und nachts.

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Polizeisprecher Frank Lemanis erklärt auf Anfrage, was seine Behörde vor Ort tut. „Das Johannisviertel ist Teil der behördenstrategischen Schwerpunktsetzung des Polizeipräsidiums Bochum. Im Rahmen einer sogenannten Präsenzkonzeption zeigen Einsatzkräfte der Wittener Polizei, zum Teil auch mit Unterstützung weiterer Polizeikräfte Präsenz vor Ort und treffen bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Dies erfolgt regelmäßig und in Abstimmung mit der Stadt.“

Polizei: Johannisviertel in Witten ist Thema der regionalen Sicherheitskonferenz

Dabei werden auch die unmittelbar angrenzenden Straßenzüge und Plätze mit einbezogen, so Lemanis. „Außerdem wird das Johannisviertel in der regionalen Sicherheitskonferenz thematisiert, die jährlich mit den Sicherheitsbehörden und verantwortlichen Beteiligten durchgeführt wird. Hier werden mögliche Schwerpunkte und Handlungsbedarfe besprochen.“

Fazit des Behördensprechers: „Die Polizei ist regelmäßig vor Ort. Alle Wittener Kolleginnen und Kollegen sind entsprechend sensibilisiert und nutzen ihre einsatzfreien Zeiträume auch für die tägliche Bestreifung dort.“ Mit im Boot ist ebenfalls der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt.

Er geht nach Angaben von Stadtsprecherin Lena Kücük täglich im Johannisviertel Streife, insbesondere im Rahmen der Spätschicht bis 22 Uhr. Aus Sicht des Ordnungsamtes stelle sich die Situation aber nicht als so dramatisch dar. Für dieses Jahr lägen bisher kaum Beschwerden vor, etwa über Ruhestörungen, andere nennenswerte Verstöße seien ebenso wenig festgestellt worden, trotz der Ballung von Lokalen und Trinkhallen auf wenigen Quadratmetern.

Stadt: Keine Handhabe gegen späten Alkoholverkauf

Was den späten Alkoholverkauf angeht, erklärt Kücük: „Die meisten der dort ansässigen Betriebe unterliegen dem Gaststättenrecht.“ Diese hätten eine Sperrzeit von fünf bis sechs Uhr morgens. Das heißt, sie dürfen 23 Stunden am Tag öffnen. Wolle man den Verkauf einschränken, „müssten konkrete Hinweise oder Beschwerden vorliegen, die einem bestimmten Gewerbetreibenden zugeordnet werden können“.

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Bürgern stehe es frei, sich bei Störungen an das Ordnungsamt oder die Polizei zu werden. Das Ordnungsamt ahnde Verstöße konsequent. Aktuell seien die „Beschwerdeführer“ persönlich aufgesucht worden, „um die Situation kurzfristig zu erörtern und zu versuchen, gemeinsame Lösungen zu finden“.

Vor dem Hintergrund der Unterschriftensammlung im Viertel lässt Bürgermeister Lars König erklären: Er begrüße „jegliches bürgerschaftliches Engagement, das nicht nur auf Abhilfe der beschriebenen Probleme durch die Verwaltung zielt, sondern ausdrücklich auch an Eigenverantwortung seitens der Stadtgesellschaft appelliert“.

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