Witten. Wer die Wittener Fußgängerzone gut kennt, wird es bestätigen können: Radfahrer gefährden die Passanten. Sie müssen absteigen, ohne Wenn und Aber.
Auch wenn es keine Unfallhäufung gibt oder offiziell keine Zunahme festgestellt wird, es bleibt ein Übel und das muss man auch klar beim Namen nennen: das Fahrradfahren in der Wittener Fußgängerzone. Es gefährdet Menschen und wie immer sind es die wenigen Rüpel, die letztlich Verbote und Bestrafung erforderlich machen.
Stadt Witten macht es sich zu einfach
Nicht ohne Grund ist das Radfahren tagsüber ja auch verboten. Das Problem: Die Stadt kontrolliert die Verkehrssünder nicht wirklich, geschweige denn, dass sie deren Verstöße ahndet. Mit dem Hinweis, die Polizei sei zuständig, macht sie es sich zu einfach. Zumal das offenbar gar nicht zutrifft.
Jeder Parksünder, der nur fünf Minuten in Witten falsch parkt, wird zur Kasse gebeten – vom Ordnungsamt. Es kann Wildpinkler Bußgelder aufbrummen, Rauchern, die achtlos ihre Kippe wegschmeißen und Raser blitzen – nur gegen das rücksichtslose Fahrradfahren darf es nicht vorgehen? Das kann nicht sein.
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Natürlich soll sich hauptsächlich die Polizei um den fließenden Verkehr kümmern. Aber selbst sie sagt, dass es sich beim (verbotenen) Radfahren in der Fußgängerzone um eine Ordnungswidrigkeit handelt – für die nun einmal auch die Städte zuständig sind. Im Zweifelsfall könnten sie die Polizei ja um Amtshilfe bitten.
Über eine Freigabe der Bahnhofstraße für Fahrradfahrer ließe sich allenfalls im unteren Bereich nachdenken. Da hat der Fahrradbotschafter schon recht: Warum dürfen dort Anlieger mit ihren Autos durchfahren, Radfahrer aber nicht? Das Ganze ist ein Thema für die Politik. Insofern kommt der Vorstoß der SPD zur richtigen Zeit.