Witten. Wer in Witten auf Heizöl oder Kohle setzt, kann auf eine Entlastung hoffen. Dafür gibt es jetzt einen Online-Rechner der Verbraucherzentrale.
Wittenerinnen und Wittener die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets oder Kohle heizen, können von der Bundesregierung rückwirkend für das Jahr 2022 entlastet werden. Um zu wissen, wie viel Geld einem zusteht, hat die Verbraucherzentrale nun einen Entlastungsrechner auf den Weg gebracht.
„Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner der Verbraucherzentralen kann jeder ausrechnen, ob es Geld vom Staat gibt“, erklärt Nadine Schröer, Leiterin der Wittener Verbraucherzentrale. Im neuen Online-Rechner unter www.verbraucherzentrale.de/haertefallhilfen können Verbraucher eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel sie im vergangenen Jahr davon gekauft und wie viel sie dafür bezahlt haben. Der Betrag wird dann automatisch ausgerechnet.
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Wer die Erstattung beantragen möchte, muss nachweisen, dass man einen der „nicht leistungsgebundenen Brennstoffe“ genutzt hat. Dafür müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Die Erstattung ist auf maximal 2000 Euro pro Haushalt begrenzt. Die Bundesländer beginnen nun mit der konkreten Umsetzung des Anmeldeverfahrens.
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