Witten. Der Drogenprozess gegen einen Mann aus Witten endet für den Angeklagten mit einer Haftstrafe. Auch andere Straftaten spielen eine Rolle.

Das Landgericht Bochum hat einen 46-jährigen Wittener wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Bei Durchsuchungen seiner Wohnung waren 26 Gramm Heroin sowie Marihuana und Haschisch und jede Menge verschreibungspflichtiger Tabletten gefunden worden. Laut ursprünglicher Anklage soll der Mann zwischen November 2019 und August 2020 vor allem mit Heroin gedealt haben.

Weitere Gerichtstexte aus Witten

Der Wittener betonte, das Heroin und die anderen Drogen seien zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Er habe nie mit Drogen gedealt. Das nahm ihm das Gericht letztendlich auch ab. Der Mann ist mehrfach wegen Drogendelikten und Diebstählen vorbestraft und sitzt aktuell bereits in anderer Sache in Strafhaft. Verurteilt wurde er jetzt auch wegen Waffenbesitz und verschiedener Diebstähle.

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