Witten. Der Prozess um gefährliche Körperverletzung im Lutherpark in Witten neigt sich dem Ende zu. Der Staatsanwalt fordert für beide Brüder Haftstrafen.
Im Prozess um eine Auseinandersetzung im Lutherpark, die aus dem Ruder lief, hielt am Montag der Staatsanwalt vor dem Landgericht Bochum sein Plädoyer. Die beiden Angeklagten sind 46 und 44 Jahre alte Brüder aus Witten. Sie seien nur der gefährlichen Körperverletzung und nicht auch noch der versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig.
Das 42-jährige Opfer trug bei der Tat am 25. April 2022 Platzwunden am Hinterkopf und einen Schnitt unter einem Auge davon. Für den 44-Jährigen, der einmal mit der Faust zugeschlagen haben soll, forderte der Ankläger eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Mann sei damals voll schuldfähig gewesen, habe ein Cuttermesser in der Hand gehabt und als Bewährungsversager gehandelt. Für seinen 46-jährigen Bruder, der mit 2,3 Promille betrunken und damit vermindert schuldfähig war, beantragte der Staatsanwalt ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung.
Brüder aus Witten hatten um Geld gebettelt
Die beiden Angeklagten hatten im Lutherpark Leute um Geld angeschnorrt, was dem später Verletzten missfiel. Als er sie ansprach, dies zu unterlassen, kam es zu der Tat. Zeugen hatten eine einseitige Auseinandersetzung gesehen. Ein Angeklagter habe auf dem am Boden liegenden Mann gesessen und mit einer Flasche auf das Gesicht eingeschlagen. Das soll der 46-jährige Angeklagte gewesen sein.
Der Verteidiger des 44-Jährigen forderte Freispruch für seinen Mandanten, weil er kein Messer benutzt und in Notwehr gehandelt habe. Das spätere Opfer hatte sich die Jacke ausgezogen und wollte sich prügeln. Daher habe er ihm einen Faustschlag versetzt. Das sei im Übrigen nur einfache Körperverletzung. Eine Frau hatte damals die Polizei und den Rettungsdienst gerufen, worauf die beiden Männer vom Opfer abließen.
Weitere Anklagevorwürfe bezogen sich auf Diebstahl. Beide Männer begingen, wie sie zugaben, zwischen Januar und Oktober 2022 zahlreiche Ladendiebstähle. Geklaut wurden ein Elektrorasierer, zahlreiche Parfümflaschen und Tabakwaren. Bei den Taten habe es sich um Beschaffungskriminalität gehandelt, erklärten die Männer, die beide heroinsüchtig sind. Der Prozess wird fortgesetzt.