Witten. Im Prozess um schweren sexuellen Missbrauch wurde jetzt der angeklagte Wittener gehört. So schilderte er vor Gericht seine Taten.

Im Verfahren um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern hat am Freitag der 46-jährige Angeklagte ausgesagt. Über Jahre soll der Wittener Kinder von Bekannten missbraucht haben. Jetzt läuft der Prozess vor dem Landgericht Bochum gegen ihn.

Angeklagt sind Fälle zwischen Juli 2015 und August 2022. Er habe die betroffene Familie jedoch erst 2016 kennengelernt, betonte der Angeklagte. Die Taten selbst gab er zu: Er habe einen Jungen und ein Mädchen „sexuell angefasst“, gestand er. Mit dem Jungen habe er Geschlechtsverkehr gehabt – „rumgemacht“ nennt er es.

Wittener soll Jungen bezahlt haben

Der Junge sei von alleine zu ihm ins Bett gekommen, behauptet der 46-Jährige. Außerdem habe der Junge ihm Geld geklaut. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Laut Anklage hatte der Mann das Kind nach den Taten bezahlt.

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Einmal habe er die ältere, damals 12-jährige Tochter der Familie berührt. Sie habe das aber nicht gewollt und gedroht, es ihrem Vater zu sagen. Daraufhin habe er aufgehört, so der Angeklagte. Bei der jüngeren Schwester hingegen machte er weiter. Er habe sie unter anderem im Intimbereich berührt und auch ein Foto davon gemacht, gab er zu.

Zustände in der Wohnung waren desolat

Der Mann lebte eine Weile als Untermieter in der Wohnung der Familie. Bereits 2017 waren die Kinder zwischenzeitlich durch das Jugendamt für ein paar Monate in Obhut genommen worden, weil die Zustände in der Wohnung desolat gewesen seien, schilderte eine 35-jährige Sozialarbeiterin dem Gericht. Dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei, habe sie erst später durch eine Strafanzeige erfahren. Dass der Angeklagte als Untermieter in der Wohnung lebte, sei nicht bekannt gewesen.

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Die Vorfälle waren erst durch eine Nachbarin bekanntgeworden. „Die Eltern glaubten das nicht und redeten die Taten runter“, schilderte eine 46-jährige Polizeibeamtin als Zeugin. Der Angeklagte soll das minderjährige Mädchen eingeschüchtert haben, nichts zu sagen, weil es sonst zurück zur Pflegemutter müsse.

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Der Prozess wird fortgesetzt.