Witten. Die WBG hat nach der möglichen Befangenheit eines Wittener Ratsmitglieds gefragt. Nun gibt es von anderer Seite einen Antrag zum Verhaltenskodex.

SPD und Grüne wollen den Verhaltenskodex für Ratsmitglieder verschärfen beziehungsweise neu erarbeiten lassen. Dabei soll sich die Stadt an einem Muster von „Transparency International“ orientieren.

Die Wittener Bürger Gemeinschaft (WBG) war es, die kürzlich nach der möglichen Befangenheit eines Ratsmitglieds gefragt hatte. Es ging um einen möglichen Interessenskonflikt zwischen dem beruflichen Engagement im Investorenbereich und dem politischen Mandat. Die Stadt hatte keinen Verstoß gegen die geltenden Verhaltensregeln („Compliance“) erkannt.

Klare Vorgaben für Annahme von Werbegeschenken und anderen Vergünstigungen in Witten gefordert

Rot-Grün verlangen nun in einem Antrag „größtmögliche Transparenz“. Das heißt, es soll für die Bevölkerung klar ersichtlich sein, ob es eventuell Interessenskonflikte gibt. Außerdem werden „klare Vorgaben“ für Bagatellgrenzen bei der Annahme von Werbegeschenken gefordert. Dies soll auch für Bewirtungskostenübernahmen oder Eintrittskarten gelten. Es sollen auch klare Regeln für die Zusammensetzung eines Ehrenrats erarbeitet werden.

SPD und Grüne begründen ihren Antrag damit, dass sich Deutschland 2021 bei der Korruptionsbekämpfung leicht verschlechtert habe. „Einzelne Skandale haben zu dem Eindruck geführt, Politiker und Mandatsträger könnten sich durch ihre Ämter persönliche Vorteile verschaffen“, heißt es. Auch auf kommunaler Ebene werde von „einigen Einwohnern“ Misstrauen gegen Mandatsträger geschürt. „Diese Verdächtigungen könnten das Vertrauen in die demokratisch gewählten Wittener Gremien beschädigen“, so Rot-Grün.

„In jeder Hinsicht vorbildlich verhalten“

Für den demokratischen Prozess sei es daher von „entscheidender Wichtigkeit, dass sich die Wittener Mandatsträger nicht nur in jeder Hinsicht vorbildlich verhalten, sondern dies auch den Bürgern gegenüber mit größtmöglicher Transparenz nachweisen“. Deshalb seien die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte und klare Bagatellregeln für die Annahme von Vergünstigungen „unabdingbar“.