Witten. Ein Mann aus Witten setzt sich immer wieder ohne gültige Fahrerlaubnis hinters Steuer. Vor Gericht kassierte er dafür nun erneut die Quittung.

Obwohl ein 53 Jahre alter Wittener bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war, hat er offenbar nichts daraus gelernt. Denn er drückte diesmal erneut die Anklagebank vorm Amtsgericht in Witten. Zusätzlich musste er sich wegen Diebstahls verantworten.

Wittener hat schon 13 Punkte in Flensburg

Seit 2018 hat der Beschuldigte bereits 13 Punkte in Flensburg angesammelt – weshalb er seinen Führerschein schon abgeben musste. Das hielt ihn nicht davon ab, sich wieder hinters Steuer zu setzen. Sein Pech: Er geriet sowohl am 17. August 2021 auf der Bochumer Straße in Witten als auch am 30. September vergangenen Jahres auf der Ardeystraße ohne Fahrerlaubnis in Verkehrskontrollen. Dazwischen kam es zu einem weiteren Vorfall, diesmal am 25. Mai letzten Jahres im Bauhaus.

Der 53-Jährige belud einen Pritschenwagen in der Drive-in-Arena mit Baumaterialien. Im Führerhaus verstaute er ein Metallortungsgerät und einen Laserentfernungsmesser für insgesamt 225,95 Euro. An der Kasse bezahlt er aber nur das Material von der Ladefläche. Ein Detektiv hatte den Wittener bereits ins Visier genommen. Er sprach den Mann auf den Diebstahl an – wofür er jetzt angeklagt war.

Anwalt: Mandant hat keine Post bekommen

Der Anwalt erklärte, sein Mandant habe nicht gewusst, dass er nicht fahren durfte. Post dazu habe er nicht bekommen. Das hat das Gericht nicht geglaubt, da der Angeklagte nachweislich andere Post – Strafbefehle – erhalten hatte.

Was den Diebstahl bei Bauhaus betraf, sagte der Verteidiger, der Detektiv habe damals viel zu früh eingegriffen. Nämlich, als der 53-Jährige auf dem Weg ins Führerhaus gewesen sei, um die beiden Geräte zu holen. Doch das Gericht schenkte der Aussage des Detektivs mehr Glauben. Der 61-Jährige hatte im Zeugenstand erklärt: „Ich warte immer, bis der Kassenbon raus ist und Kunden in ihr Auto steigen. Ich mache nichts auf Verdacht. Ich schreibe keine Anzeige, wenn ich nicht sicher bin.“ Er habe genau gesehen, so der Detektiv, dass der Angeklagte die beiden Geräte nicht an der Kasse vorgelegt hatte.

14 Monate Führerscheinsperre

Mit Blick auf zwölf Eintragungen im Vorstrafen- und 13 Eintragungen im Verkehrszentralregister hat die Richterin den Wittener zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem hat sie eine Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von 14 Monaten verhängt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und 600 Euro an die Landeskasse zahlen.