Witten. Erneut wird der Regionalplan Ruhr auch in Witten ausgelegt. Weiterhin ist der Vöckenberg als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das wird auch so bleiben.

Bauen, leben, wohnen – was passiert in meinem Quartier? Der neue Regionalplan Ruhr bewegt die Menschen­ und hat gerade in Witten bisher für viel Kritik gesorgt. Nach der ersten Fassung der künftigen Flächennutzung erhob sich ab 2018 heftiger Protest gegen die geplante Ausweisung des westlichen Vöckenbergs als potenzielles Gewerbegebiet. Nun liegt der Plan bereits in seiner dritten Version vor – erneut können Kommunen und Bürger Stellung beziehen.

Tausende Stellungnahmen und Anregungen, die im Laufe der zweiten Beteiligung Anfang 2022 beim Regionalverband Ruhr (RVR) eingegangen waren, seien „fachlich und rechtlich ausgewertet und gegebenenfalls im Entwurf berücksichtigt“ worden, teilt der EN-Kreis mit. Hintergrund der erneuten Auslegung jetzt ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Dabei geht es um den Abbau von Kies und Kiessand am Niederrhein, der RVR musste entsprechend seine Pläne ändern und hat drei Flächen gestrichen.

Stellungnahme bis zum 31. März möglich

Zu den geänderten Inhalten des Regionalplanes können sich ab sofort und bis 31. März Kommunen, Verbände, Fachbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis äußern. Der Plan ist online abrufbar auf www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung. Im Anschluss wird der RVR die Stellungnahmen auswerten und der Verbandsversammlung zur Beratung vorlegen.

Der Vöckenberg ist auch in der dritten Version der Planungen noch als Gewerbefläche ausgewiesen. Die Stadt hatte im ersten Beteiligungsverfahren darauf verzichtet, sich gegen diese Ausweisung zu stellen. Erst 2022, als der Plan zum zweiten Mal ausgelegt wurde, beschloss der Rat, die heutige Ackerfläche auch als solche erhalten zu wollen. Eingang in den neuen Entwurf hat dieser Wunsch nicht gefunden. Generell seien lediglich Anmerkungen zu den Änderungen im Plan gewünscht und sinnvoll, sagt eine Sprecherin des RVR.