Witten. Die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Witten wird sich ab Januar verdreifachen. So kommt man an das Geld.

Wichtige Veränderung beim Wohngeld: Wohngeld-Plus-Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Auch Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in Höhe des Mindestlohns bekommen, können dann Wohngeld beantragen. Zu den bisher circa 600.000 Haushalten in Deutschland, die bereits Wohngeld bekommen, werden dadurch bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen. In Witten wird damit gerechnet, dass sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte verdreifachen wird.

Die Rechtsänderung wird vermutlich auch in der Ruhrstadt zu einer Antragsflut führen. Weil jeder eingereichte Antrag von der Wohngeldstelle der Stadt Witten bearbeitet werden muss, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bei Notlagen kann aber geprüft werden, ob ein Vorschuss gezahlt werden kann.

Stadt Witten hat Sammelrufnummer eingerichtet

Das Amt für Wohnen und Soziales hat eine Wohngeld-Plus-Sammelrufnummer eingerichtet, unter der Fragen rund um das Thema beantwortet werden: 02302 581-5330. Rückfragen zum Sachstand der Bearbeitung können dort aber nicht beantwortet werden, betont die Stadt.

Ausgezahlt werden kann das neue Wohngeld aber erst, wenn das EDV-Verfahren vom Land angepasst worden ist, das werde – Stand jetzt – wohl bis April 2023 dauern. Bis dahin könne die Stadt nur Geld für begründete Einzelfälle bewilligen, etwa wenn es um den Erhalt des Wohnraums gehe. Alle Anträge würden jedoch erfasst und werden rückwirkend ausgezahlt, wenn ein Leistungsanspruch besteht, so die Verwaltung.

Wer bereits Wohngeld erhält, bekommt den bisherigen Wohngeldbetrag zunächst weiter. Der erhöhte Betrag – durchschnittlich 370 Euro – wird automatisch voraussichtlich im April 2023 bewilligt und rückwirkend ab Januar 2023 nachgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Wohngeldrechner hilft beim Ausfüllen

Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, lässt sich leicht mit Hilfe des Online-Wohngeldrechners des Landes (wohngeldrechner.nrw.de) herausfinden. Das Programm berechnet unverbindlich einen individuellen Wohngeldbetrag. Anschließend kann der Antrag direkt online übermittelt werden. Die persönlichen Daten werden erst dann übertragen. Wohngeldanträge zum Ausfüllen per Hand können zudem beim Heimatministerium des Landes (mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) heruntergeladen werden.