Witten. Weil er unter anderem in Witten mit Drogen gehandelt hat, muss ein 45-Jähriger lange ins Gefängnis. In der Szene soll er eine große Nummer sein.
Den bewaffneten Handel mit Drogen muss ein 45-Jähriger mit einer langen Gefängnisstrafe bezahlen. Das Landgericht Bochum hat den Wetteraner am Mittwoch zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Bis zuletzt hatte der Angeklagte beteuert, Heroin nur zum Eigenkonsum gekauft und nie damit gedealt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren 2021 insgesamt 30 Gramm Heroin gefunden worden.
Seine Lieferantin sagte aus, er habe dreimal jeweils 170 Gramm der Droge bei ihr gekauft. Der Beschuldigte behauptete, nur einmal bei ihr gekauft zu haben. Das Gericht nahm ihm angesichts der Menge nicht die Behauptung vom Eigengebrauch ab. Unter anderem waren bei ihm Heroin-Bubbles in unterschiedlichen Größen gefunden worden. „Bubbles“ sind kugelförmig abgepackte Mengen.
Angeklagter ist heroinabhängig
Der Staatsanwalt ging davon aus, dass zwischen September und November 2020 sowie im Dezember 2021 in Witten, Waltrop und Wetter gedealt wurde. Der Angeklagte soll mehrfach Mengen von über 100 Gramm Heroin angekauft haben. Der 45-Jährige erklärte, er habe täglich Heroin geraucht. Ein Drogenfahnder der Polizei sagte am Mittwoch aus, der Angeklagte sei in der Szene als angeblich „große Nummer“ bekannt gewesen.
Der Angeklagte ist seit über 20 Jahren heroinabhängig und brauchte nach eigenen Angaben täglich drei Gramm. Allein dafür hätte er monatlich 3000 Euro benötigt, rechnete der Staatsanwalt vor. Dass es sich bei der in seiner Wohnung sichergestellten Menge um den Rest der zehn Monate zuvor gekauften Droge handelte, nahmen ihm die Richter nicht ab. Weil in der Nähe des Heroins auch Waffen gefunden wurden, war bewaffneter Drogenhandel angeklagt.
Da der Angeklagte den Handel mit Heroin nicht gestand, war für das Gericht eine Verurteilung wegen eines minderschweren Falles nicht möglich. Eine erfolgreiche Entzugstherapie hatte der Gutachter angesichts seiner langjährigen Drogenabhängigkeit ausgeschlossen. Der Mann bleibt in Haft.