Witten. Mindestens 94 mal soll ein Wittener Marihuana im großen Stil verkauft haben - behauptet ein anderer Dealer. Nun steht der 37-Jährige vor Gericht.

Als Drogendealer drückte ein 37-jähriger Wittener die Anklagebank vor dem Bochumer Schöffengericht. Der Mann soll den Ermittlungen zufolge zwischen Februar 2017 und Februar 2019 einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben. Insgesamt 94 Fälle legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last. Einnahmen in Höhe von 38.000 Euro sollen eingezogen werden.

Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht. Sein Verteidiger erörterte mit dem Richter die Sach- und Rechtslage. Belastet wird der Angeklagte durch einen bereits einschlägig verurteilten Dealer. Allerdings machte dieser unterschiedliche Angaben. Einmal behauptete er, der Angeklagte habe 50 bis 500 Gramm Marihuana im Monat gekauft, ein anderes Mal gab er an, diese Menge habe der Mann wöchentlich gekauft. Auch eine angebliche Liste mit Schulden ist für den Verteidiger zweifelhaft.

Richter: Bewährungsstrafe ist „schwer vermittelbar“

Angesichts einer Drogenmenge von rund 2,5 Kilo und des bisher vergangenen Zeitraums hält der Anwalt eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten für möglich. Der Staatsanwalt stellte klar, auch bei Ablegen eines Geständnisses sei keine Bewährung möglich. Er gehe von drei bis dreieinhalb Jahren Haft aus.

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Auch der Vorsitzende Richter betonte, die Verhängung einer Bewährungsstrafe sei „schwer vermittelbar“ angesichts der Vorwürfe. Der Angeklagte soll mit den Drogengeschäften seinen Lebensunterhalt bestritten haben. Alle Beteiligten kamen überein, erst einmal den Belastungszeugen zu hören. Der Prozess soll am 4. März fortgesetzt werden.

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