Witten. Ein Lavendelbusch in Witten sorgt für Ärger. Das Ordnungsamt hat einen Anwohner aufgefordert, ihn zurückzuschneiden. Ist das zu kleinlich?
Als Hubert Grote Ende September einen Brief vom Ordnungsamt Witten in seinem Briefkasten fand, traute er seinen Augen kaum. In dem Schreiben wurde er aufgefordert, seinen Lavendel auf dem Grundstück an der Klemptstraße in Rüdinghausen zurückzuschneiden. Der Busch würde für Behinderungen auf dem Gehweg sorgen, heißt es darin. Der 70-Jährige kann das nicht verstehen.
„Ich finde das völlig überzogen, zumal wir im Herbst unsere Sträucher sowieso zurückschneiden. Wir haben so eine Aufforderung noch nie erhalten.“ Der Lavendel, um den es geht, ragt vom Vorgarten tatsächlich ein Stück auf den Gehweg. „Da können aber ohne Probleme noch zwei Rollstuhlfahrer entlangfahren“, sagt Grote. Auch andere Anwohnerinnen und Anwohner hätten entsprechende Anschreiben erhalten, etwa wegen heruntergefallener Äpfel.
Ordnungsamt Witten reagiert auf Meldung im Mängelmelder
„Uns ist der Vorfall bekannt. Der Hinweis hat uns über den Mängelmelder erreicht“, sagt Stadtsprecher Jörg Schäfer. Daraufhin haben sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Situation vor Ort angeschaut und festgestellt, dass der Bewuchs deutlich auf den Bürgersteig ragt. Die Stadt beruft sich dabei auf Paragraf 3a der Ordnungsverordnung.
Genau heißt es da: „Hecken und sonstige Einfriedungen dürfen in die Verkehrsflächen nicht hineinragen. Bäume, Äste und Zweige müssen über Fußgängerbereichen, Bürgersteigen, Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen und Parkplätzen mindestens 5 Meter vom Erdboden entfernt sein.“
Da der Lavendel von Hubert Grote direkt auf dem Bürgersteig aufliegt, hat das Ordnungsamt in dem Fall also recht. Dennoch fragt sich der Anwohner, ob man dort nicht zu kleinlich sei. „Natürlich sind die Kolleginnen und Kollegen in solchen Fällen nicht mit dem Lot unterwegs, sondern bewerten die konkrete Situation mit Augenmaß“, sagt Schäfer.
In diesem Fall seien sie jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Pflanze zumindest zum Teil weg muss. „Hierbei kommt es auch nicht zwingend darauf an, ob es durch den überhängenden Bewuchs zu Behinderungen kommt“, so der Stadtsprecher weiter. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger darüber beschweren und die Gesetzeslage dazu eindeutig ist, sei das Ordnungsamt verpflichtet, entsprechend zu handeln.
Lavendel muss bis 26. Oktober zurückgeschnitten werden
Apropos handeln. Hubert Grote fragt sich, was denn eigentlich mit den Grünflächen der Stadt ist. „Wenn ich spazieren gehe, dann komme ich auch an der einen oder anderen Stelle vorbei, wo Sträucher auf Gehwege ragen.“ Auch ein Stromkasten in seiner Straße stehe demnach zu weit auf dem Bürgersteig. „Da ist mein Lavendel gar nichts gegen“, so der 70-Jährige.
So funktioniert der Mängelmelder
Den Mängelmelder können Bürgerinnen und Bürger unter daiswat.witten.de finden. Grundsätzlich kann dort jeder Dinge melden, die ihn oder sie stören. Dafür gibt es verschiedene Rubriken wie zum Beispiel „defekte Ampel“, „Rattenbefall“, „überhängender Bewuchs“ und mehrere weitere.
Wer etwas meldet, muss ein Foto anfügen, damit die Stadt möglichst schnell auf die Meldung reagieren kann. Diese wird dann an das zuständige Amt weitergeleitet. Den Mängelmelder gibt es seit 2018.
Fakt ist, dass im Mängelmelder auch Meldungen abgegeben werden können, die die Stadt betreffen. Für Schlaglöcher ist zum Beispiel das Tiefbauamt zuständig. „Ein Blick in unseren Mängelmelder zeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen auch in solchen Fällen sehr schnell Abhilfe schaffen“, sagt Stadtsprecher Schäfer.
Auch Hubert Grote muss jetzt schnell reagieren. Noch bis zum 26. Oktober hat er Zeit, seinen Lavendel zurückzuschneiden, ansonsten droht ihm ein Bußgeld. „Ich werde dem auch auf jeden Fall nachkommen“, sagt er. Es nütze ja nichts, sich dagegen zu stellen. „Trotzdem finde ich es ärgerlich und fühle mich schikaniert.“