Witten. Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Das zieht Konsequenzen nach sich, die alle 17 Grundschulen in Witten betreffen werden.
Witten muss kräftig in seine 17 städtischen Grundschulen investieren. Jede von ihnen bietet bereits eine Nachmittagsbetreuung an, den Offenen Ganztag (OGS). Ab 2026 gilt sogar ein Rechtsanspruch auf die Betreuung. Dazu müssen alle Schulen umgebaut und Personal eingestellt werden. Diese Mammutaufgabe müssen Verwaltung und Politik jetzt schon angehen.
Aktuell besuchen knapp 50 Prozent aller Wittener Grundschulkinder den Offenen Ganztag, das sind jährlich zwischen 1600 und 1650 Kinder. Die Plätze reichen schon jetzt nicht, wie man etwa am Fall der Bommeraner Brenschenschule sieht.
Im jüngst erstellten Schulentwicklungsplan hat der Dortmunder Wissenschaftlers Heinfried Habeck berechnet, dass mit dem Rechtsanspruch 80 Prozent aller Eltern einen OGS-Platz möchten. Das hieße, 2500 Kinder müssten nach dem Unterricht in den Schulen betreut werden, 900 mehr als bisher.
Arbeitsgruppe sollen festlegen, welche Schule zuerst umgebaut wird
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Einige Maßgaben hat Schulentwickler Habeck schon umrissen: Klassenräume müssen künftig multifunktional genutzt werden und nach dem Unterricht der OGS zur Verfügung stehen. Eine Aula könnte zum Beispiel Mensa werden. Denn diese müsse so groß sein, dass die Kinder in maximal zwei Durchgängen zu Mittag essen können.
Im Schulausschuss hat Dezernent Frank Schweppe jetzt angeregt, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Sie soll einen Fahrplan für den OGS-Umbau aufstellen. Teilnehmer der Ausschüsse für Schule, Jugendhilfe und des seit zehn Jahren tätigen „Qualitätszirkels“ aus Schulleitungen und OGS-Trägern könnten zu dieser Arbeitsgruppe gehören. Alle Standorte müssten besucht und eine Prioritätsliste erstellt werden.
Wartelisten an allen Standorten
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Einer der größten OGS-Träger in Witten ist „Awo Kids & Kings“. „Wir haben schon jetzt Wartelisten an allen Standorten“, sagt Koordinatorin Petra Hartmann. Sie kritisiert dabei die Landespolitik. Damit beide Elternteile berufstätig sein können, gibt es zwar einen Rechtsanspruch auf einen Ganztags-Kitaplatz, aber erst ab 2026 auf die anschließende Grundschulzeit. Ein sauberer Übergang von Kita zu Schule sei oftmals nicht möglich. „Den Platz nicht zu bekommen, kann ganze Lebenspläne durcheinanderwirbeln.“
Für die „kurze Betreuung“, mit der Kinder nur bis zum Ende der sechsten Stunde in der Schule bleiben können, ist ein Rechtsanspruch nicht in Sicht. Sprich: Wenn der OGS-Platz abgelehnt wird, ist noch nicht einmal die „8 bis 1“-Betreuung gesichert.