Witten. Es ist entschieden: Ein Bebauungsplan soll verhindern, dass der Standort Wickmanngelände die Wittener City weiter schwächt. Was das heißt.
Das Wickmanngelände zwischen Annen- und Westfalenstraße ist längst zu einer gefragten Adresse für den Einzelhandel geworden. Nach der Schließung von Real will die Stadt nun verhindern, dass andere Stadtteile und vor allem die City unter der Konkurrenz durch mögliche Neuansiedlungen leiden – mit einem Bebauungsplan, dem der Stadtentwicklungsausschuss nun in der letzten Sitzung mit großer Mehrheit zugestimmt hat.
Im Stadtteil Annen soll demnach auf dem betroffenen Gebiet der Einzelhandel so gesteuert werden, dass negative städtebauliche Auswirkungen für die umliegenden zentralen Versorgungsbereiche vermieden werden. Dies war bereits das Ziel eines Bebauungsplans, der 2016 gerichtlich gekippt worden war. Nun folgt ein neuer Plan, auf Grundlage einer Einzelhandelsanalyse des Dortmunder Stadtplanungsbüros „Stadt + Handel“.
Gutachten: Für bestimmte Einzelhändler ist das Wickmanngelände tabu
Es empfiehlt, Einzelhandelsbetriebe mit den Sortimenten Spielwaren, Schuhe und Sportartikel, Sportkleingeräte, Sportbekleidung und Sportschuhe auch mit kleinerer Verkaufsfläche auszuschließen. Die Ansiedelung von Betrieben über 799 qm Fläche schließe man aus, hatte Planungsamtschef Sebastian Paulsberg zuletzt erklärt. Für den bereits vorhandenen Schuhmarkt von Deichmann gelte jedoch eine Ausnahme.
Im Ausschuss wurde die Situation ausführlich diskutiert. Dann stimmten 15 von 16 Mitgliedern für die Verwaltungsvorlage. Der Bebauungsplan soll demnächst für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.